Personaleinstellung oder Dienstleistungsvertrag?
Hallo liebe BR-Kollegen,
wir sind ein Eisenbahnunternehmen und setzen auf unseren Zügen Kundenbetreuer ein. Nun will unser AG, das Leute einer Fremdfirma in unseren Zügen Fahrkartenkontrollen durchführen. Unserer Meinung nach findet in diesem Fall eine Eingliederung in den Betrieb statt und demnach handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Einstellung. Der AG ist der Meinung, dass es sich hierbei lediglich um einen Dienstleistungsvertrag mit der Fremdfirma handelt, da unser AG keinen Einfluss auf das Personal der Fremdfirma hat. Welche Meinung habt ihr dazu?
Gruß rotrunner
Community-Antworten (15)
08.08.2007 um 11:51 Uhr
Ich halte das auch für eine Eingliederung in den Betriebsablauf. Die Kontrolleure arbeiten zeitlich abhängig vom Betriebsablauf. Sie tun Dinge, die auch von internem Personal getan werden könnten, und außerdem können sie diese Arbeit ja wohl nur weisungsgebunden tun. Ich denke, diese Aufgabe der Kontrolle dient dem Kerngeschäft eines Eisenbahnunternehmens.
08.08.2007 um 13:40 Uhr
@RobinH Ich kenne UN, die setzen zur Reinigung Ihrer Büroräume, Hygienefachkräfte einer anderen Firma ein. Diese können die Büroräume nur während der Öffnungszeiten des UN säubern. Zudem wird Ihnen mitgeteilt, was zu reinigen ist und wie.
Also?
08.08.2007 um 13:44 Uhr
Hallo Kölner,
heissen die nicht mehr Raumpfleger/innen?
Biberrat
08.08.2007 um 13:49 Uhr
rotrunner, RobinH ich denke, dass es sich durchaus, so wie Kölner schon andeutet, um einen Werkvertrag (§631 BGB) handeln kann und nicht um eine Überlassung im Sinne des AÜG. Bei uns in den Straßenbahnen arbeiten auch Kontrolleure, die keinesfalls den Weisungen des Fahrpersonals unterstehen. Gibt es Ärger, wird direkt die Polizei gerufen, das Fahrpersonal kommt gar nicht mit ihnen in Berührung.
08.08.2007 um 13:52 Uhr
biberrat, in meinem Urlaub, in der JH (in Deutschland) hießen sie Housekeeper. So stand es als Zusatz auf ihren Namensschild.
08.08.2007 um 13:59 Uhr
Kölner, das ist schon ein kleiner Unterschied. Die Putzdienstleister haben wir auch im Haus. Die Reinigen aber nicht auf Anweisung von internem Personal, sondern haben ihren eigenen Antreiber dabei. Der sorgt dafür, dass der Vertrag erfüllt wird. Ob die das nun ab 16 Uhr oder ab 20 Uhr machen, ist dem Betrieb egal. Außerdem gehört das Reinigen i.d.R. nicht zum Kerngeschäft eines Betriebes.
Wenn die Kontrolleure aber ihrer Aufgabe nicht richtig nachkommen, dann ist der wirtschaftliche Erfolg eines Eisenbahnunternehmens in Gefahr. Außerdem gibt es eine viel engere zeitliche und räumliche Bindung.
08.08.2007 um 14:10 Uhr
@ Lotte,
in meinem Urlaub, in der JH (in Deutschland).... stimmt--ich habe schon immer gesagt, das die "Schwedischen Gardinen" in Deutschland wie Urlaub ist !! Wie lange hast du gesessen ??
@ biberrat,
bei uns sind das Raumeconominnen !!
@ Rotrunner,
auch ich sehe es als ein Dienstleistungsvertrag an !!
08.08.2007 um 14:12 Uhr
@Robin H Besteht da tatsächlich ein Unterschied???
08.08.2007 um 14:12 Uhr
Liebe Lotte,
wenn ich deine Bemerkung richtig deute: JH-Deutschland-Housekeeper? Toll!! Hätt ich nicht gedacht...
Biberrat
08.08.2007 um 14:16 Uhr
@all, vielleicht sollte der BR mal einen Einblick in den Vertrag fordern, bevor wir hier über dies und das spekulieren?
08.08.2007 um 14:21 Uhr
rotrunner,Lotte,
prüfen, ob es sich nicht doch um einen 99-ziger handelt.
Siehe DKK § 99 Rdn.134.
Biberrat
08.08.2007 um 14:30 Uhr
biberrat, sag ich ja...Einblick in den Vertrag... ;-)
08.08.2007 um 14:54 Uhr
Bergmann, ach ja: was braucht Ihr im Berg eigentlich "Raumeconominnen"?
und: Gitter gab es wirklich, da wir im Grafenturm untergebracht waren ;-))
08.08.2007 um 16:15 Uhr
Lotte,
ich wollt doch nur Rotrunner die Suche erleichtern.
Biberrat
08.08.2007 um 16:24 Uhr
biberrat, und ich hab mich nur gefreut, dass der Däubler mich auch mal zitiert und nicht nur ich den Däubler... ;-))))
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