Hallo,

wir haben vom AG die Mitteilung bekommen, dass dieser plant eine Freigabeerklärung in die Arbeitsverträge aufzunehmen.
Wir waren dazu schon bei einem Anwalt, um uns zu informieren, ob eine Freigabeerklärung für die Verwendung und Bearbeitung von Fotos und Filmen von Mitarbeitern zu Werbezwecken etc. im Arbeitsvertrag überhaupt zulässig ist. Er ist der Meinung, wenn die MA das unterschreiben, dann kann man als BR auch nichts machen, sollten dann jedoch "unschöne" Bilder von diesen MA erscheinen, wäre dieser Passus im AV anfechtbar. Nun unsere Frage, hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht und/oder vielleicht eine Betriebsvereinbarung dafür abgeschlossen???

Der Hintergrund dieser Aktion des AG ist, dass es für ihn in der Vergangenheit umständlich war, die Einverständniserklärung von Mitarbeitern einzuholen, bevor er ein Bild veröffentlichen durfte. Bei einem Betrieb mit rund 950 MA kann dies durchaus stressig sein, aber wir sind der Meinung, dass dies auch ohne Freigabeerklärung geht und man die Handhabe für solche Fälle in einer BV regeln kann.

Unser Anwalt würde uns dazu eine BV vorbereiten, dies müssten wir ja als hinzuziehen eines Sachverständigen beschließen, dafür muss man aber vorher alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft haben, wie zb andere Betriebsräte oder dieses Forum. Deshalb bitten wir um Eure Hilfe.

thx peli