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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freigabeerklärung im Arbeitsvertrag - für die Verwendung und Bearbeitung von Fotos von Mitarbeitern zu Werbezwecken etc. zulässig?

B
birne
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

kurze Frage: Ist eine Freigabeerklärung für die Verwendung und Bearbeitung von Fotos von Mitarbeitern zu Werbezwecken etc. im Arbeitsvertrag zulässig???

Werden da jetzt darüber informiert, also nur zur Kenntnis. Haben wir da Mitspracherecht? Geht ja aber nur jeden einzellnen etwas an, also was er zulässt was mit seinen Bildern gemacht wird, oder?!?!?!

thx birne

3.75203

Community-Antworten (3)

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pirat

10.06.2008 um 23:42 Uhr

@ birne, alles was im AV steht.... Individualrecht! IMHO.... Bilder unterliegen bei ihrer Veröffentlichung, sowohl im Internet, als auch in sonstigen Medien, dem Urheberschutz. Grundsätzlich ist somit die Einwilligung des Berechtigten vor deren Veröffentlichung einzuholen. Diese kann auch in der Form erfolgen, dass eine generelle Freigabe des Materials vorgenommen wird. Auch die Veröffentlichung von Personalfotos in Druckschriften oder im Internet bedarf der Einwilligung sämtlicher abgebildeten Mitarbeiter. Diese kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.

M
Mona-Lisa

10.06.2008 um 23:53 Uhr

@Freibeuter, und genau das sehe ich als problematisch an - der Arbeitsvertrag IST Individualrecht! Und ehrlich gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob eine Freigabe (im Zusammenhang - Job ja oder nein) ohne weiteres rechtlich in Ordnung ist, wenn man im AV auf dieses Persönlichkeitsrecht verzichtet. Zumindest muss der Kollege die Möglichkeit haben von diesem Recht auch im Nachhinein Gebrauch machen zu können, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.

P
pirat

11.06.2008 um 00:12 Uhr

Ahoi, Mona-Lisa, "alles was im AV steht.... Individualrecht!"

naturlamente Ciao mia bella.... .-)

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