Betriebsübergang ???
Guten Morgen an Alle! Wie sind eine AG und werden demnächst einen neuen Investor bekommen. Nun greift ja dadurch, dass wir eine Aktiengesellschaft sind, nicht der § 613 a BGB. Könnt ihr mir sagen, was das für uns bedeutet, bzw bleibt dann alles beim alten?
Community-Antworten (10)
05.08.2008 um 22:24 Uhr
@Henning Wie funktioniert denn Euer WA?
05.08.2008 um 23:33 Uhr
Na ja, wenn sie bedrängt werden, geben sie uns schon mehr info´s. Ob man sich auf die Richtigkeit so unbedingt verlassen kann, ist die Frage?
05.08.2008 um 23:37 Uhr
@Henning Habt ihr Mitarbeitervertreter im AR? Und ob die Zahlen und Info`s stimmen seht ihr an den Unterlagen. Oder steh ich auf ner Pipeline?
05.08.2008 um 23:38 Uhr
@Henning Entschuldigung? Der WA ist ein Ausschuss des BR - da MÜSSEN (richtige) Infos laufen! Sonst müssen sie sofort abberufen werden.
05.08.2008 um 23:46 Uhr
Nein, Missverständnis! Die Info´s vom AG an den BR sind gemeint, da kann man sich nicht auf die Korrektheit verlassen.
05.08.2008 um 23:47 Uhr
@Henning Dann würde es Zeit, diese mal zu eruieren... ...es gibt Mittel und Wege!
05.08.2008 um 23:54 Uhr
...und wie am besten? Und vor allem.....wie hilft uns das bezüglich des neuen Investors?
05.08.2008 um 23:57 Uhr
@Henning Sagen wir mal so: Wenn man etwas erfahren will über die eigenen Fa. sollte man sich über Strukturen, Einflussnahmen erkundigen. Da gibt es halt Quellen und Gesetze, die da was zu aussagen und/oder das regeln.
06.08.2008 um 00:07 Uhr
Okay, doch im Grunde würde doch trotzdem alles beim alten bleiben. Bei einer AG ist es ja kein Betr.Ü. nach § 613 a??? Oder ist das eben nicht so gut?
06.08.2008 um 01:00 Uhr
@Henning Da musst Du jetzt konkreter werden... Stell Dir mal vor, Du willst - schätzen wir einmal - 25% von einer AG kaufen. Was hättest Du gerne, dass mit Deinem Geld geschieht?
- Lob und Ruhm, dass Du ein Investor bist?
- Dividende; egal um welchen Preis?
- ROI
- ... Es gäbe eine Fülle von Gründen, sich mit dem Investor zu beschäftigen; sowohl aus dessen Sicht, als auch aus Sicht des BR.
- Handelsregistereintragungen sagen manchmal etwas zu Veränderungen
- der Name des Investors sollte recherchierbar sein
- die AR-Mitglieder sollten Ihren Aufträgen gerecht werden; vor allem die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer im AR
- Bilanzen im ebundesanzeiger könnten eingesehen werden
- ... Auch hat der WA Unterlagen einzusehen - komplett!
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