Erstellt am 05.08.2008 um 20:24 Uhr von Kölner
@Henning
Wie funktioniert denn Euer WA?
Erstellt am 05.08.2008 um 21:33 Uhr von Henning
Na ja, wenn sie bedrängt werden, geben sie uns schon mehr info´s. Ob man sich auf die Richtigkeit so unbedingt verlassen kann, ist die Frage?
Erstellt am 05.08.2008 um 21:37 Uhr von Immie
@Henning
Habt ihr Mitarbeitervertreter im AR?
Und ob die Zahlen und Info`s stimmen seht ihr an den Unterlagen.
Oder steh ich auf ner Pipeline?
Erstellt am 05.08.2008 um 21:38 Uhr von Kölner
@Henning
Entschuldigung? Der WA ist ein Ausschuss des BR - da MÜSSEN (richtige) Infos laufen! Sonst müssen sie sofort abberufen werden.
Erstellt am 05.08.2008 um 21:46 Uhr von Henning
Nein, Missverständnis! Die Info´s vom AG an den BR sind gemeint, da kann man sich nicht auf die Korrektheit verlassen.
Erstellt am 05.08.2008 um 21:47 Uhr von Kölner
@Henning
Dann würde es Zeit, diese mal zu eruieren...
...es gibt Mittel und Wege!
Erstellt am 05.08.2008 um 21:54 Uhr von Henning
...und wie am besten?
Und vor allem.....wie hilft uns das bezüglich des neuen Investors?
Erstellt am 05.08.2008 um 21:57 Uhr von Kölner
@Henning
Sagen wir mal so:
Wenn man etwas erfahren will über die eigenen Fa. sollte man sich über Strukturen, Einflussnahmen erkundigen. Da gibt es halt Quellen und Gesetze, die da was zu aussagen und/oder das regeln.
Erstellt am 05.08.2008 um 22:07 Uhr von Henning
Okay, doch im Grunde würde doch trotzdem alles beim alten bleiben. Bei einer AG ist es ja kein Betr.Ü. nach § 613 a???
Oder ist das eben nicht so gut?
Erstellt am 05.08.2008 um 23:00 Uhr von Kölner
@Henning
Da musst Du jetzt konkreter werden...
Stell Dir mal vor, Du willst - schätzen wir einmal - 25% von einer AG kaufen. Was hättest Du gerne, dass mit Deinem Geld geschieht?
- Lob und Ruhm, dass Du ein Investor bist?
- Dividende; egal um welchen Preis?
- ROI
- ...
Es gäbe eine Fülle von Gründen, sich mit dem Investor zu beschäftigen; sowohl aus dessen Sicht, als auch aus Sicht des BR.
- Handelsregistereintragungen sagen manchmal etwas zu Veränderungen
- der Name des Investors sollte recherchierbar sein
- die AR-Mitglieder sollten Ihren Aufträgen gerecht werden; vor allem die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer im AR
- Bilanzen im ebundesanzeiger könnten eingesehen werden
- ...
Auch hat der WA Unterlagen einzusehen - komplett!