Betriebsratsarbeit im Urlaub
Ich habe jetzt 3 Wochen Urlaub. Genau in meiner Urlaubszeit fällt ein wichtiger Termin für meine Betriebsratsarbeit, an den ich gern teilnehmen würde. Meine Frage: Bekomme ich den Tag Urlaub von meinen Arbeitgeber zurück, obwohl er möchte das ich den Urlaub wie geplant nehme. ...mmm ...wer kann helfen?
Community-Antworten (11)
03.08.2008 um 18:35 Uhr
@dika, Zitat; "Bei Betriebsratsarbeit während des Urlaubs gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Der Kommentar zum BetrVG Däubler/Kittner/Klebe, 10. Auflage, vertritt die Auffassung, dass auch bei einer Teilnahme an BR-Sitzungen während des Urlaubs für das BR-Mitglied Anspruch auf Freizeitausgleich besteht, wenn die Urlaubsunterbrechung erforderlich war..."
mehr dazu hier... http://www.praxis-fortbildung.de/aktuelles/default.asp?IdAktuelles=250
03.08.2008 um 19:26 Uhr
Und was ist, wenn Dir Dein AG sagt, dass er diesen Urlaubstag nicht gut schreiben wird?
Ist Dir der Termin dann noch immer so wichtig, dass Du Deine Freizeit gerne für Dein Ehrenamt "opferst"?
03.08.2008 um 19:29 Uhr
@pirat, in dem Fall war eben "dika's" Anwesenheit bei der Sitzung erforderlich, oder?
@dika, sag deinem/r BRV, dass er/sie dir eine Einladung mit TOP zukommen lässt und für diese Sitzung kein Ersatzmitglied für dich benötigt wird. .........und lass dir die angefallenen Stunden gutschreiben - plus Fahrzeit hin und zurück!
03.08.2008 um 20:02 Uhr
Ahoi Mona-Lisa, genau dies wollte ich damit sagen, zumal sich @dika " ein wichtiger Termin für meine Betriebsratsarbeit" dahingehend schon Eingangs äusserte, würde ich kein Problem darin sehen, ihr die Erforderlichkeit der unbedingeten Anwesenheit zu bestätigen. Gelle!! .-)
03.08.2008 um 22:08 Uhr
@dika ...von Leuten, die sich für unentbehrlich hielten, sind die Friedhöfe voll!
04.08.2008 um 11:16 Uhr
@Kölner
Solch einen unqualifizierten Beitrag kann man sich sparen. "dika" hat nie behauptet er wäre unentbehrlich.
04.08.2008 um 12:22 Uhr
@blacky1707 Wenn Du ein wenig mehr über meinen Beitrag nachdenkst, wirst Du möglicherweise entdecken, dass dieser gar nicht so unqualifiziert ist... ...sich darüber zu echauffieren kann auch ein Zeichen sein.
04.08.2008 um 13:14 Uhr
@blacky1707 Ich denke das du mit deinem unqualifizierten Beitrag bewiesen hast (99090), das du dir über die Qualität der Beiträge von qualifizierten Usern kein qualitativ hochwertiges Urteil erlauben darfst.
04.08.2008 um 15:56 Uhr
...gegen die Aussage "von Leuten, die sich ..." an sich habe ich nichts, aber das Ziel eines Forums ist es anderen weiter zu helfen, und das Ziel hast du leider mit dieser antwort verfehlt.
04.08.2008 um 16:27 Uhr
@blacky, sicher kann es vorkommen, dass es - z.B. in einem Ausschuss - besser ist, dass das BR-Mitglied, das bisher intensiv an einem bestimmen Thema mitgearbeitet hat, auch nach Möglichkeit (krank, Urlaub) weiterhin dabei ist. Meine Meinung! So habe ich jedenfalls "dika", wenn dies auch nicht die vorrangige Frage war, verstanden.
Und wenn du nun vielleicht nochmal Kölner's Antwort Wort für Wort liest, wirst du evtl. auch verstehen, was er mit seiner Antwort versucht rüberzubringen! Könnte es sein, dass sich manche Betriebsräte (u.a. du?) ertappt vorkommen, weil sie sich unabkömmlich und damit betroffen fühlen? Und vielleicht wirst du dann auch verstehen, dass ein BetriebsratskollegIN mit so einem "Gewissensstupser" so manch einem anderen BetriebsratskollegIN schon zum nachdenken gebracht hat.........
" wer auf den Putz haut, trifft nie den Nagel auf den Kopf...."
04.08.2008 um 20:13 Uhr
...ich möchte dazu nur sagen, man muss auch mal loslassen können. Des weiteren dient der Urlaub der Erholung & Regeneration....
Verwandte Themen
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
betriebsratsarbeit im beschäftigungsverbot
ÄlterNubbel, "punktuell begriffsstutzig" werde ich immer da, wo Forenteilnehmer ihr eigenes Arbeitsrecht zusammenstricken, statt sich an den vorhandenen Paragraphen und Urteilen zu orientieren. Deshalb