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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weiterhin Betriebsratsmitgliedschaft trotz eigenem Gewerbes in zweiter Instanz?

J
Jochen
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein BRV,der Arbeitnehmer im 1. Betrieb ist,aber noch in zweiter Instanz einen eigenen Betrieb/ Gewerbe besitzt/ ausübt weiterhin im Betriebsrat des 1. Betriebes tätig sein? Der AN bekommt auch Aufträge v. 1. Betrieb für sein eigenes Gewerbe. Das Gewerbe ist in einer anderen Branche angesiedelt als seine Tätigkeit im 1. Betrieb! Bitte um schnelle Antwort!

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.04.2006 um 22:25 Uhr

Er ist im Betrieb angestellt - das entnehme ich Deinen Ausführungen. Stimmt das? Wenn dem so ist, spricht nichts dagegen.

Das einzige "Geschmäckle" ist, dass der Kollege von dem ein oder anderen Kollegen etwas argwöhnisch betrachtet werden wird. Moralisch könnte man das auch im weitesten Sinne als eine "Interessenskollision" ansehen, da dieser BRV auf die Aufträge des AG "angewiesen" sein könnte und vielleicht dem AG nicht so gegenüber auftritt, wie sich das als BR(V) geziemt.

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