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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sexueller Mißbrauch am Arbeitsplatz

C
chaosangie
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin sollte auf eigenen Wunsch gekündigt werden. Auf Nachfrage von mir, meinte sie, ihr Vorgesetzter hätte sie aufgefordert, da sie alleinstehend wäre, ihn zu sich zu einem Kaffee einzuladen. Da es auch von anderer Seite schon sexuelle Belästigungen gegeben habe, sei sie nicht mehr in der Lage weiter hier zu arbeiten. Nach anfänglichen Zweifeln seitens des BR stellt sich aber nun raus, dass auch andere Frauen ähnliche Erfahrungen machen mussten. Wie kann der BR den Mitarbeiterinnen am besten helfen?

7.10808

Community-Antworten (8)

P
pirat

01.08.2008 um 18:00 Uhr

@chaosangie, Suchfunktion sexuelle Belästigung hier oben links eingegeben.... IMHO... Die Rechte des Betriebsrates..nach § 84, 85, 87 Abs. 1 Nr. 1, §§ 99 und sogar 104 des BetrVG. Broschüren zu diesem Thema findest du bei der GEW.

vielleicht solltest du hier mal reinschauen... http://www.sidi.de/info-rom/arb_re/allg_ar/bschutzg_f.htm

M
Mona-Lisa

01.08.2008 um 23:34 Uhr

@chaosangie, jetzt erklär mir doch bitte mal, warum die Kollegin "auf eigenen Wunsch" gekündigt werden will? Wenn ich es in einem Betrieb nicht mehr aushalte, dann kündige ich selber oder bitte um eine Unterredung mit der GL (in Anwesenheit des BR's!), in der ich sie auffordere, diese Zustände abzustellen! Redet mit den anderen Kolleginnen, die dieselben Erfahrungen gemacht haben und macht ihnen klar, dass sie sich das auf keinen Fall gefallen lassen dürfen! Wenn sich diese Vorwürfe als wahr herausstellen, dürfte die Luft für den Vorgesetzten ziemlich dünn werden! Solche S........ dürfen auf keinen Fall geduldet werden und vermutlich ist eure GL der selben Meinung!

DAH
Der alte Heini

02.08.2008 um 18:42 Uhr

chaosangie der Betriebsrat sollte die Betroffenen fragen ob sie bereit sind eine eidesstattliche Versicherung über die Vorfälle abzugeben. Hat der BR einige eidesstattliche Versicherung zusammen, sollte beim Arbeitgeber gem.§ 104 BetrVG der Antrag auf Entlassung des Täters gestellt werden. Kommt der Arbeitgeber dem Begehren des BR nicht nach, so ist es sinnvoll, beim Arbeitsgericht zu beantragen, dem AG aufzugeben, den Täter zu entlassen. So ein Verfahren hat gute Chancen, wenn einige eidesstattliche Versicherungen als Beweis vorgelegt werden könne.

P
Peanuts

02.08.2008 um 19:58 Uhr

Ist ja alles schön und gut, aber solange sich die Betroffenen NICHT mit einer Mitarbeiterbeschwerde an den Betriebsrat wenden, hat der BR recht wenig Möglichkeiten, tätig werden zu können!

Es kann aber nicht angehen, dass ein BR seine Kolleginnen dazu auffordern soll, eidesstattliche Versicherungen abzugeben. Ein BR ist weder Richter noch Anwalt!

Für Abhilfe hat der AG zu sorgen und den sehe ich auch in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Und da kann der BR für genügend Nachdruck sorgen!

DAH
Der alte Heini

03.08.2008 um 01:00 Uhr

peanuts es kann sehr wohl sein, dass der BR die Betroffenen fragt ob sie bereit sind über die Anschuldigungen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das sollte schon sein um der Angelegenheit das entsprechende Gewicht zu geben. Sicherlich haben solche Vergehen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Das ein BR weder Richter noch Anwalt, sehe ich auch, aber bei solchen Vorwürfen sehe ich eigentlich eine Pflicht des BR hier aktiv zu werden. Oder machst DU auch die Augen zu, wenn Du in deinem privaten Umfeld von Vergewaltigungen oder sexuellen Übergriffen erfährst ??

P
Peanuts

03.08.2008 um 01:24 Uhr

Wir haben als BR auch schon auf die Entlassung eines Kollegen hingewirkt, die auf Verfehlungen in diesem Bereich beruht haben. Und ich kann dazu nur sagen, man muss mehrere Seiten gehört haben und zwar unter Einbeziehung des Arbeitgebers! DER ist schließlich verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.

Aber ich würde als BR dennoch niemals auf die Idee kommen, von meinen KollegInnen eidesstattliche Erklärungen zu verlangen, um meines Amtes walten zu können oder um meinen Forderungen Nachdruck zu verleihen!

DAH
Der alte Heini

03.08.2008 um 21:25 Uhr

peanuts wenn ein Jemand des sexuellen Mißbrauch beschuldigt wird, es mehrere Opfer gibt und die Betroffenen wollen, dass etwas unternommen wird, sollen sie entweder zur Polizei gehen oder sich an den Arbeitgeber direkt wenden. Meistens ist es aber so, dass Betroffenen der Mut dazu fehlt. Wird nun der BR um Hilfe gebeten, würde ich nur aktiv werden wenn entsprechend eidestl. Versicherungen vorliegen. Schon mal darüber nachgedacht, was mit dem BR, bzw. mit den Mitgliedern geschieht, wenn solche Anschuldigungen offiziell gemacht werden und die Hilfesuchenden plötzlich nicht mehr zu der gemachten Aussage stehen.

K
Kölner

03.08.2008 um 22:06 Uhr

@Der alte Heini Aktiv werden als BR - ja bitte! Aber doch nicht mit einer EidVers! Klar ist, dass das Thema aus der Anonymität geholt werden muss - das geschieht regelmäßig nicht mit einer EidVers.

Was will denn ein solcher BR in Zukunft von Kollegen verlangen, wenn diese sich über z.B. irgendein Problem mit einem anderen Kollegen an den BR wenden? Ein Führungszeugnis? Never...

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