Hallo Kollegen,
ich habe im Betrieb einen Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Kollegin wurde (bereits zum 2. Mal) von einem männlichen Kollegen unter Zeugen an intimen Stellen " begrabscht".
Nachdem ich als Betriebsrat alle Beteiligten nach der Stichhaltigkeit befragt habe, habe ich den AG unterrichtet.
Dieser sieht nun als Sanktionsmaßnahme die fristlose Kündigung vor, da ein anderer Arbeitsplatz wegen der fehlenden Qualifikation nicht möglich ist.
Wie verhalten wir uns als Betriebsratsgemium???
Sollen wir dieser Kündigung zustimmen???
Wir sind der einhelligen (laienhaften) Auffassung, das weitere Belästigungen nicht auszuschließen sind.
Wer kann helfen?

Im Dank vorraus
Dauville