Sanktionen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Hallo Kollegen, ich habe im Betrieb einen Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Kollegin wurde (bereits zum 2. Mal) von einem männlichen Kollegen unter Zeugen an intimen Stellen " begrabscht". Nachdem ich als Betriebsrat alle Beteiligten nach der Stichhaltigkeit befragt habe, habe ich den AG unterrichtet. Dieser sieht nun als Sanktionsmaßnahme die fristlose Kündigung vor, da ein anderer Arbeitsplatz wegen der fehlenden Qualifikation nicht möglich ist. Wie verhalten wir uns als Betriebsratsgemium??? Sollen wir dieser Kündigung zustimmen??? Wir sind der einhelligen (laienhaften) Auffassung, das weitere Belästigungen nicht auszuschließen sind. Wer kann helfen?
Im Dank vorraus Dauville
Community-Antworten (7)
18.05.2011 um 21:00 Uhr
Widerspruch verstreichen lassen und Gut ist !!!
Du schreibst : da ein anderer Arbeitsplatz wegen der fehlenden Qualifikation nicht möglich ist.
Das spielt überhaupt keine Rolle,sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist KEIN Kavaliersdelikt !!! Und auch nicht wieder Gut zu machen !!!
19.05.2011 um 00:32 Uhr
wir hatten auch schon mal eine Kündigung (wegen lange Krankheit) zu wiedersprechen, da müssten wir Gründe angeben alles anders nütz da nicht viel. Welche Gründe wollt ihr den angeben?
19.05.2011 um 08:25 Uhr
ich bin entsetzt...
19.05.2011 um 08:46 Uhr
@Dauville Es kommt darauf an. Ist es eindeutig sollte man ruhig für die Kollegin ein Zeichen setzen. Ihr solltet Hilfe von ausheralb holen und auf der nächsten Betriebsversammlung mal einen Externen über das Thema referieren lassen und geschlossen hinter der Kollegin stehen und den Typen abschiesen. Wir sind immer noch in D'land und nicht im Tiefsten...
@Pilas Wenn es Klar wie Kloßbrühe ist warum widersprechen? Alleine der Ansatz nach einer Widerspruchsmöglichkeit zu suchen tut weh!
19.05.2011 um 08:49 Uhr
Forentroll Widerspruch bei einer fristlosen???
19.05.2011 um 08:54 Uhr
Hallo, zusammen
der Mitarbeiter (wenn die Zeugenaussagen eindeutig sind) sollte entfernt werden und hat im Betrieb nichts zu suchen.
Der BR sollte hier eindeutig handeln und derartiges nicht mittragen, genauso wie der ArG.
MFG
19.05.2011 um 09:20 Uhr
Rattle mutige antwort
Verwandte Themen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Hallo, wir haben heute für einen Ma eine außerordentliche Fristlose/Behelfsmäßig fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bekommen. Die Sachlage ist aber
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - gibts bei Euch eine Anlaufstelle, Gespräche?
Ich habe mal eine Frage : Was unternehmt ihr in Bezug auf "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" ? Also gibts bei Euch eine Anlaufstelle, Gespräche? Mich interessiert vor allem was Ihr konkret
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Einem Kollegen wird sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgeworfen. Der AG hat den männlichen kollegen daraufhin ohne ihn vorher anzuhören fristlos gekündigt. Die Sexuelle belästigung war nicht im S
Kündigung wg. sexueller Belästigung - wie soll sich der BR verhalten?
hallo zusammen, ein mitarbeiter soll fristlos gekündigt werden, da ihm in zwei fällen sexuelle belästigung vorgeworfen wird. wie soll sich der br verhalten?
Kündigung wegen sexueller Belästigung
Ein Mitarbeiter von uns wurde der sexuellen Belästigung beschuldigt und gekündigt. Wir als BR haben dem zugestimmt. Jetzt wurden aber Dinge bekannt, die die ganzen Sache für den gekündigten Mitarbeit