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Sanktionen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

D
Deauville
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich habe im Betrieb einen Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Kollegin wurde (bereits zum 2. Mal) von einem männlichen Kollegen unter Zeugen an intimen Stellen " begrabscht". Nachdem ich als Betriebsrat alle Beteiligten nach der Stichhaltigkeit befragt habe, habe ich den AG unterrichtet. Dieser sieht nun als Sanktionsmaßnahme die fristlose Kündigung vor, da ein anderer Arbeitsplatz wegen der fehlenden Qualifikation nicht möglich ist. Wie verhalten wir uns als Betriebsratsgemium??? Sollen wir dieser Kündigung zustimmen??? Wir sind der einhelligen (laienhaften) Auffassung, das weitere Belästigungen nicht auszuschließen sind. Wer kann helfen?

Im Dank vorraus Dauville

1.64907

Community-Antworten (7)

H
Hassan

18.05.2011 um 21:00 Uhr

Widerspruch verstreichen lassen und Gut ist !!!

Du schreibst : da ein anderer Arbeitsplatz wegen der fehlenden Qualifikation nicht möglich ist.

Das spielt überhaupt keine Rolle,sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist KEIN Kavaliersdelikt !!! Und auch nicht wieder Gut zu machen !!!

P
Pilas

19.05.2011 um 00:32 Uhr

wir hatten auch schon mal eine Kündigung (wegen lange Krankheit) zu wiedersprechen, da müssten wir Gründe angeben alles anders nütz da nicht viel. Welche Gründe wollt ihr den angeben?

D
DonJohnson

19.05.2011 um 08:25 Uhr

ich bin entsetzt...

F
Forentroll

19.05.2011 um 08:46 Uhr

@Dauville Es kommt darauf an. Ist es eindeutig sollte man ruhig für die Kollegin ein Zeichen setzen. Ihr solltet Hilfe von ausheralb holen und auf der nächsten Betriebsversammlung mal einen Externen über das Thema referieren lassen und geschlossen hinter der Kollegin stehen und den Typen abschiesen. Wir sind immer noch in D'land und nicht im Tiefsten...

@Pilas Wenn es Klar wie Kloßbrühe ist warum widersprechen? Alleine der Ansatz nach einer Widerspruchsmöglichkeit zu suchen tut weh!

D
DonJohnson

19.05.2011 um 08:49 Uhr

Forentroll Widerspruch bei einer fristlosen???

R
Rattle

19.05.2011 um 08:54 Uhr

Hallo, zusammen

der Mitarbeiter (wenn die Zeugenaussagen eindeutig sind) sollte entfernt werden und hat im Betrieb nichts zu suchen.

Der BR sollte hier eindeutig handeln und derartiges nicht mittragen, genauso wie der ArG.

MFG

D
DonJohnson

19.05.2011 um 09:20 Uhr

Rattle mutige antwort

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