Hallo,

kann eine arbeitsplatzmedizinische Untersuchung für einen anderen Arbeitsplatz für die dortige Eignung bei einer bestehenden Schwer-Behinderung verweigert werden, wenn offiziell der bisher geeignete Arbeitsplatz noch nicht abgebaut wurde (sondern nur Arbeit entzogen , geringer Arbeitsauslastung) und vorhandene Arbeitsauslastungsmöglichkeiten von der Leitung nicht genutzt werden (bei schwachem Betriebsrat) und das Ziel eine inoffizielle Überleitung auf den neuen Arbeitsplatz mit mehr Belastung für den Behinderten ist. Zudem ist die Eingruppierung des anderen Arbeitsplatzes schlechter als die bisherige und verschlechter künftig die Sozialauswahl