Untersuchung Betriebsarzt Pflicht? Verweigerung möglich+sinnvoll?
Hallo,
kann eine arbeitsplatzmedizinische Untersuchung für einen anderen Arbeitsplatz für die dortige Eignung bei einer bestehenden Schwer-Behinderung verweigert werden, wenn offiziell der bisher geeignete Arbeitsplatz noch nicht abgebaut wurde (sondern nur Arbeit entzogen , geringer Arbeitsauslastung) und vorhandene Arbeitsauslastungsmöglichkeiten von der Leitung nicht genutzt werden (bei schwachem Betriebsrat) und das Ziel eine inoffizielle Überleitung auf den neuen Arbeitsplatz mit mehr Belastung für den Behinderten ist. Zudem ist die Eingruppierung des anderen Arbeitsplatzes schlechter als die bisherige und verschlechter künftig die Sozialauswahl
Community-Antworten (2)
01.08.2008 um 13:55 Uhr
Hallo Duden, so wie ich das lese, ist es eine geplante Versetzung. Wenn diese Versetzung im Rahmen des Arbeitsvertrages auf Grund des Direktionsrechts nicht zulässig ist, bedarf es der Änderungskündigung. Vor der Änderungskündigung muss der AG das Integrationsamt fragen und danach den BR anhören. Deswegen würde ich der medizinischen Untersuchung verweigern.
01.08.2008 um 13:58 Uhr
@Duden, so sieht es das BAG.... Gemäß der Rechtsprechung kann der AN nicht nur durch Gesetz, sondern auch auf Grund einer tarif- oder einer individualarbeitsvertragsrechtlichen Regelung zur Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung verpflichtet werden. ( DB 1999, 2369).... Was sagt den das Integrationsamt?
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