Betribsratzugehörigkeit nach Beförderung?
Hallo Kollegen Ein Mitglied unseres BR ist zum Produktionsleiter befördert worden. Nun glauben berechtigterweise viele Mitarbeiter, dass diese Stellung sich nicht mit der Zugehörigkeit im BR vereinbaren lässt. (Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber etc.). Welche Möglichkeit besteht, um zu prüfen ob seine Zugehörigkeit noch vertretbar ist? Was kann man tun? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (7)
01.08.2008 um 03:25 Uhr
@kelly, im Prinzip ist alles im BetrVG geregelt. Wählbar und wahlberechtigt ist jeder nicht leitende(!) Arbeitnehmer. Leitend heißt hier aber: er stellt ein bzw. entlässt. Ein PL muss nicht unbedingt diese leitenden Funktionen haben. Als "einfacher" Vorgesetzter bleibt er per Gesetz weiterhin Betriebsratsmitglied. Allerdings gilt auch weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Schweigepflicht! Aus dem Betriebsrat darf er auch weiterhin dem AG nichts ohne Gesnehmigung des Restbetriebsrats berichten. Eine andere Frage tut sich auf: Inwieweit könnte er seine Leitungsposition seiner Betriebsratstätigkeit verdanken (Beeinflussung, Vorteilsnahme etc.)?
01.08.2008 um 15:03 Uhr
an eine Prüfung sollte man unvoreingenommen herangehen. Daher finde ich es nicht so toll, wenn Du hier "berechtigterweise" sprichst. Das Gesetz zieht hier eine Grenze beim leitenden Angestellten.
@Matze Wo ist denn bitte im Gesetz die von dir beschrieben Schweigepflicht niedergelegt? Der Gesetzgeber sieht das etwas anders...
01.08.2008 um 15:10 Uhr
Hallo kelly,
Matze24 hat recht. Er wurde ordentlich in den BR gewählt. Und die Beförderung in eine andere, bessere Position hat keine Auswirkungen auf sein BR Mandat. Es ist unerheblich, welche Position die gewählten Mitglieder innerhalb einer Firma innehaben, solange derjenige nicht in eine leitende Position aufsteigt. Bei uns im BR gibt es auch einen FL für Arbeitssicherheit und Umwelt. Und das hat seine Vorteile, glaub mir. Wir haben in den zurückliegenden Jahren so Infos bekommen, an die man nie gedacht hätte.
Gruß
Rapper22
01.08.2008 um 15:13 Uhr
Ahoi Paula, vielleicht meint @Matze dies.... Die Pflicht zur Verschwiegenheit greift für BRM nur in einem Ausnahmefall: wenn es "aus der Natur der Sache" folgt, dass sie vertraulich zu behandeln ist. Das wäre z. Bsp. dann der Fall, wenn sich das Gremium Strategien für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überlegt....
01.08.2008 um 15:37 Uhr
Ahoi alter Seeräuber
das kann natürlich sein... Aber warum schreibt er es dann nicht so ;-))))))))))
02.08.2008 um 16:17 Uhr
@pirat und Seeräuber,
Matze24 schreibt so, weil auch er (nur) Betriebsrat und kein Jurist ist!
Mit kollegialen Grüßen
02.08.2008 um 17:47 Uhr
@Matze24, ich habe dich schon verstanden! he, he min Jung.... nun bleib mal geschmeidig.... .-)
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