Dienstpläne - welche Punkte sollten wir auf keinen Fall vergessen in einer BV zu regeln?
Hallo an alle und ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Seit Ewigkeiten versuchte ich dem Rest unseres Gremiums klar zu machen, dass wir Dienstpläne für alle Mitarbeiter brauchen. Es hieß immer:"Jeder weis doch wie er arbeiten muss." In den Arbeitsverträgen steht nur die Zahl der Wochenstunden und das sich der Dienstbeginn nach den Belangen des Betriebes richtet und durch den AG festgelegt wird. So langsam fangen die meisten aber an, die Wichtigkeit dieser Pläne zu begreifen. Es soll jetzt eine BV erstellt werden. Nun ist das Problem, dass wir verschiedene Abteilungen haben. Von einigen Bereichen wissen wir, wie sie arbeiten, von anderen nicht. Da heißt es dann:"Die teilen sich das selber ein und zeichnen es alleine auf, klappt ja gut." Dort gibt es auch keine Art von "Kontrolle" über die tatsächlichen Zeiten. In anderen Sparten gibt es dagegen elektronische Zeiterfassung. Manche können sich auch ihre Wochenzeiten frei einteilen, Hauptsache ist, sie kommen auf ihre Wochenstunden. Ich muss erwähnen, dass unsere Firma vorher keinen BR kannte und viele sehr verwundert sind, dass wir "nervigen Typen" jetzt plötzlich mit solchen "Wünschen" daher kommen. Lief doch vorher alles prima! Wie können wir das alles am besten unter einen Hut bekommen, bzw. welche Punkte sollten wir auf keinen Fall vergessen in einer BV zu regeln? Freue mich über ausführliche Antworten und bedanke mich schon mal ganz herzlich :-)))
Community-Antworten (3)
31.07.2008 um 10:39 Uhr
@Nobbi Das hört sich aber spannend an. Vielleicht fangt ihr erst mal damit an Daten zu sammeln, damit ihr einen Überblick bekommt was da in den einzelnen Abteilungen läuft. " Dort gibt es auch keine Art von "Kontrolle" über die tatsächlichen Zeiten"... §16 Abs 2 ArbZG könnte da helfen. "Dienstbeginn nach den Belangen des Betriebes richtet und durch den AG festgelegt wird"...und auch davon sollte es Aufzeichnungen geben. Das soll jetzt nicht heissen...macht keine BV...aber so wie du schreibst könnte das auch schief gehen. Warum macht ihr denn nicht für jede Abteilung eine eigene?
31.07.2008 um 11:07 Uhr
moin nobbi,
das ist eine große baustelle. immi hat es schon richtig gesagt, daß ihr erstmal die ganzen eigenarten eurer arbeitszeitensituation erfassen müsst. dann müsst ihr zwingend auch die nachteile der jetzigen regelung in erfahrung bringen (mitarbeiterbefragung?) und dann könnt ihr anfangen z.b. eine BV über (flexible) arbeitszeit erstellen. danach würden sich dann auch die dienstpläne richten... das mit dem dienstbeginn und den belangen ist zwar richtig, aber dem MA muss das früh genug mitgeteilt bekommen. morgen arbeitest du soundso geht halt nicht. bei uns muß spätestens vier tage im vorraus der die PersonalEinsatzPlanung hängen. wir haben ja schließlich auch privatleben. an der PEP-erstellung nimmt übrigends immer jemand vom BR teil und klärt da auch unstimmigkeiten. ansonsten wird der PEP von unserer seite nicht bis zur klärung nicht zugestimmt.
schau mal hier, da gibt es einige interessante BVs zum thema:
meistens geht es ja darum, daß die kollegenInnen und der AG eine verlässliche planungsgrundlage haben.
lieben gruß vom packer
31.07.2008 um 11:34 Uhr
@packer Es ist ja nicht so, dass der AG einem jeden Tag eine andere Zeit nennt, zu der man beginnen soll. Sie haben sich wohl gedacht, dass sie mehr Spielraum haben, wenn sie es im AV so formulieren. Dann können sie z.B. einfach mal die Zeiten ändern und den Dienstbeginn alle paar Monate verschieben (gab es alles schon). Welche Punkte sind denn noch wichtig in den einzelnen BV`s und sollten auf keinen Fall fehlen? Danke und liebe Grüße
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