Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat ?
Kniffelige Frage an Euch Rutinierte, also wir sind in der 1. Wahlperiode Betriebsrat, vorher gab es keinen, wir sind ein Betrieb mit 248 Arbeitnehmern, gerade beliebt sind wir nicht bei der Geschäftsleitung, wir müssen immer wieder nachfragen und werden gerne übergangen. Vor ca. 6 Monaten wurde eine Abteilung ausgegliedert, alle Leute wurden damals informiert das sie innerhalb eines Monats ab Zustellung des Infoschreibens widersprechen können, aber wurden auch darauf hingewiesen, dass dann mit betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen sei. Alle beteiligten Arbeitnehmer haben die Sache akzeptiert. Das gleiche Spiel fand vor 1,5 Monaten statt wieder wurde eine Abteilung ausgegliedert, wieder hat keiner widersprochen. Jede der Ausgegliederten hat einen anderen Geschäftsführer bekommen, diese Geschäftsführer sind aber gleichzeitig leitende Angestellte in der Hauptfirma und stellvertretend für den Hauptgeschäftsführer. Der Arbeitsort und die Arbeitsbedingungen haben sich nicht geändert, nur halt das jede ausgegliederte Abteilung einen Namenszusatz bekommen hat. Wir vom Betriebsrat sind der Meinung, dass wir Betriebsräte vom Hauptbetrieb auch weiterhin für die Leute der Ausgeliederten Teile zuständig sind - sprich Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat, zu mindest, bis evtl. ein eigener Betriebsrat dort gebildet würde, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Die Geschäftsleitung meint aber, nichts da die Ausgegliederten gehen uns nichts mehr an. Da die ganze Abwicklung von der Einteilung bis zur Lohnabrechnung aber weiterhin über den Hauptbetrieb läuft und wie gesagt, die bestellten Geschäftsführer ebenso in Hauptbetrieb arbeiten glauben wir aber wir sind im Recht. Ich muss leider sagen unsere Gewerkschaft hat uns bisher noch nicht weiterhelfen können weder mit Taten noch mit Erklärungen zur Sache. Wie seht Ihr die Lage ? Bedanke mich für Eure Ratschläge bzw. Erfahrungswerte im voraus. Gruß Mimmi
Community-Antworten (4)
30.07.2008 um 21:53 Uhr
Mimmi1977, ein Vorschlag. Wenn Euch die Gewerkschaft nicht helfen konnte, laßt die Angelegenheit(zuständig oder nicht) von einem Anwalt prüfen. Vorher müßt Ihr einen entsprechenden Beschluß fassen.
30.07.2008 um 22:56 Uhr
der betiebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff ist eine sehr interessante aber auch heikle Sache. Der Betrieb im Sinne des BetrVG macht sich insbesondere an der Leitungseben fest. Da spricht schon einiges für Eure Auffssung aber aus der Ferne ist das eigentlich unmöglich zu beurteilen. Wenn Ihr keinen Gemeinschaftsbetrieb bildet wäre ja noch der § 21a BetrVG ein Ansatzpunkt damit die Kollegen nicht ohne Vertretung darstellen.
Ich würde das ggf. gerichtlich klären lassen. Da gibt es ja verschiedene Wege. Aber nur dann bekommt Ihr Gewissheit. Die GL wird eh Eure Rechte für die ausgegliederten MA nicht anerkennen.
Das Ihr bei der Gewerkschaft keine Unterstützung in diesem Punkt bekommt ist sehr bedauerlich aber leider auch mehr als typisch!Daher auch mein Rat: los ab zum guten Anwalt
31.07.2008 um 11:08 Uhr
Hallo,
wir haben so eine ähnliche Geschichte schon hinter uns gebracht, mit Wahlanfechtungsverfahren und allem was dazu gehört. Ich kann euch nur dringend raten einen GUTEN Rechtsanwalt mit Fachrichtung Arbeitrecht zu beauftragen und nicht tatenlos zuzusehen. Kommt die GL mit solchen Sachen erst einmal durch, werden die mit euch in absehbarer Zukunft machen was Sie wollen. Wir haben uns 2006 für den wohl richtigen Weg entschieden, solchen Ausgliederungen und GmbH Neugründungen entgegen zustellen. Mittlerweile sind wir vom Kleinbetriebsrat ohne Freigestellten zum 11er Gremium mit 2!!! Freigestellten gewachsen. Grüße Micha
31.07.2008 um 15:01 Uhr
hgc.micha, mich würde mal interessieren, wie Ihr Euch Ausgliederungen und GmbH-Gründungen entgegengestellt habt. Was habt Ihr unternommen? In unserem Betrieb geht es ähnlich zu, unser GF gliedert ständig Abteilungen aus und bildet neue GmbH`s. Wir haben schon keine Ersatzmitglieder mehr im BR.
Gruß Dr.House
Verwandte Themen
Wer kann einen Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat beschließen?
ÄlterSo die Frage ist für einen Freund. Das Unternehmen hat 150 Filialen aufgeteilt in eine Ost und West Region und einen Produktionsstandort 1500 Mitarbeiter wovon ca 1000 Mitarbeiter in den Filialen si
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat
ÄlterHallo zusammen, bei uns soll eine zweite GmbH gegründet werden. Einige Mitarbeiter aus der bisherigen GmbH werden in die neue GmbH eingegliedert. Es soll trotzdem ein gemeinsamer Betriebsrat bestehen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun