Jede der Ausgegliederten hat einen anderen Geschäftsführer bekommen, diese Geschäftsführer sind aber gleichzeitig leitende Angestellte in der Hauptfirma und stellvertretend für den Hauptgeschäftsführer. Der Arbeitsort und die Arbeitsbedingungen haben sich nicht geändert, nur halt das jede ausgegliederte Abteilung einen Namenszusatz bekommen hat. Wir vom Betriebsrat sind der Meinung, dass wir Betriebsräte vom Hauptbetrieb auch weiterhin für die Leute der Ausgeliederten Teile zuständig sind - sprich Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat, zu mindest, bis evtl. ein eigener Betriebsrat dort gebildet würde, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Die Geschäftsleitung meint aber, nichts da die Ausgegliederten gehen uns nichts mehr an. Da die ganze Abwicklung von der Einteilung bis zur Lohnabrechnung aber weiterhin über den Hauptbetrieb läuft und wie gesagt, die bestellten Geschäftsführer ebenso in Hauptbetrieb arbeiten glauben wir aber wir sind im Recht. Ich muss leider sagen unsere Gewerkschaft hat uns bisher noch nicht weiterhelfen können weder mit Taten noch mit Erklärungen zur Sache. Wie seht Ihr die Lage ? Bedanke mich für Eure Ratschläge bzw. Erfahrungswerte im voraus.
Gruß Mimmi