Erstellt am 30.07.2008 um 13:26 Uhr von carrie
@tigger71
Bei so einer langen Fehlzeit wundert mich aber, dass noch niemand auf die Möglichkeit des Hamburger Modells gekommen ist bzw es anscheinend noch kein Thema war!?
http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-b/wiedereingliederung
Erstellt am 30.07.2008 um 13:53 Uhr von Lotte
Tigger,
auf der Seite für die SchwbV gibt es eine Urteilssammlung zum Thema Kündigung. Hier geht es in den meisten Fällen um krankheitsbedingte Kündigungen. http://www.schwbv.de/urteile.html
Drei Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung greifen könnte.
In Kurzform:
1. negative Zukunftsprognose
2. kein geeigneter Arbeitsplatz
3. nicht zumutbar für den Betrieb
Les Dir mal einige Urteile durch.
Als BR könnt Ihr nun die Kollegin fit machen, indem Ihr z.B. im Widerspruch genau auf diese drei Punkte eingeht und sie zu entkräften sucht.
Aber vielleicht ist auch eine Beratung im Vorfeld und ein Vorgehen nach § 84 (2) SGB IX noch möglich. Weist den AG auf seine Pflichten hin. Weiterhin ist die Frage nach einer Schwerbehinderung zu stellen. Ist ein Antrag gestellt? Drei Wochen nach Antragstellung beginnt im Normalfall der besondere Kündigungsschutz.
Erstellt am 30.07.2008 um 14:38 Uhr von packer
moin tigger,
auch wenn es nicht ganz passen sollte hier etwas zum betrieblichen eingliederungsmanagement, vieleicht bringt es ja was:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliches_Eingliederungsmanagement
gruß vom packer
Erstellt am 30.07.2008 um 15:35 Uhr von tigger71
hallo nochmal
ist ein betriebliches eingliederungsmanagement damit erfüllt das die personalabteilung sich über den gesundheitszustand bei der kollegin informiert...diese selber sagt sie könne 3 stunden leichte arbeiten ausführen. der betriebsarzt die arbeitsplätze überprüft hat und meint es gäbe solch ein arbeitsplatz nicht.
da es nun einen solchen arbeitsplatz nicht gibt und ein ende der erkrankung nicht abzusehen ist sieht die gl sich gezwungen die kollegin zu entlassen.
der br wird gebeten nicht zu widersprechen!
ob die kollegin behindert ist weiss ich nicht.
ich mag sie nicht anrufen und ihr erzählen das sie gekündigt werden soll oder ist das legetim????
Erstellt am 30.07.2008 um 20:39 Uhr von Lotte
tigger,
warum magst Du sie nicht anrufen? Warum werdet Ihr gebeten auf einen Widerspruch zu verzichten?
Hört Ihr die Kollegen bei Kündigungen nicht an? Finde die Aussage des Betriebsarztes merkwürdig. Hat der BR die gleiche Einschätzung? Natürlich solltet Ihr die Kollegin informieren und sie auch beraten, denn das gehört zu Euren Aufgaben!
Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung? Auch die würde ich informieren und auch diese kann die Kollegin evtl. beraten.
Für ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist die Vorgehensweise der PA mehr als dürftig.
Erstellt am 01.08.2008 um 10:25 Uhr von VIONÄR
Dass Geschäftsleitungen oft dazu neigen, keine geeigneten Arbeitsplätze finden zu wollen, ist bekannt.
Aber, ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gibt es keine krankheitsbedingte Kündigung, jeder gute Arbeitsrichter wird so urteilen.
Der Gesetzgeber schreibt das BEM zwingend vor, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank waren.
@packer- Warum sollte das hier nicht reinpassen, wo denn, wenn nicht hier?
@tigger- ganz klar, das ist noch lange kein BEM
Erstellt am 04.08.2008 um 20:37 Uhr von tigger71
huhuu & danke für die antworten
wir werden der kündigung nicht zustimmen und ein betriebl. eingl. management fordern....mal sehen wie`s dann weitergeht...
gruss tigger