Erstellt am 31.10.2013 um 15:49 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber hat nichts zu genehmigen!
Der BR erstellt seine Einladung für die Sitzungen selbst. Der AG erfährt ja noch nicht einmal, was alles auf der Tagesordnung steht.
Ich habe das mit dem freigestellten BR-Mitglied und Auskunftsperson nicht ganz verstanden.
Was genau entsteht denn da für ein Problem?
Erstellt am 31.10.2013 um 16:15 Uhr von Charlys
Auch nicht freigestellte Gremiumsmitglieder müssen sich nur bei AG abmelden für Mandatsarbeit und Ort und vorrausichtliche Dauer mitteilen. Der BR kann sofern erforderlich Auskunftspersonen zu bestimmten Themen einladen. Dann muss der AG auch diese für diese Zeit von der Arbeit ohne Kürzung des Lohnes freistellen.
Diese Auskunfstpersonen dürfen aber nicht bei BR internen Beratungen und Abstimmungen anwesend sein. Auch nur sonst für die notwendige Zeit der Auskunftserteilung. ALso nich die ganze Sitzung.
Erklärt dem AG er möge sich einmal das BetrVG hier ua den § 37 ansehen. Sollte er weiter Probleme machen oder solche rechtwirdigen Forderungen stellen, würde der BR einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen alles weitere zu unternehmen.
Erstellt am 31.10.2013 um 16:17 Uhr von Charlys
Ach ja, noch dieses!! Du solltest ganz dringend auf Seminar!
Erstellt am 31.10.2013 um 16:53 Uhr von gironimo
ach - ich lese gerade - nicht freigestelltes BR-Mitglied -
naja, das ändert ja nichts daran, dass der Chef nichts zu genehmigen hat, wenn das BR-Mitglied seinen Job macht.
Aber dennoch - was meinst Du in diesem Zusammenhang mit "Auskunftsperson und Sachverständiger". Hat der Chef hier Bedenken, und wenn ja welche?