befristete Umsetzung - Mitbestimmung des BR
Muss bei einer personellen "befristeten" Umsetzung in eine andere Abteilung der BR gefragt werden?
Community-Antworten (3)
30.07.2008 um 00:30 Uhr
@zollmann Wie lange soll denn die befristete Versetzung dauern?
30.07.2008 um 09:48 Uhr
Hallo zollmann, wenn die Maßnahme länger als einen Monat andauert, muss nach § 99 BetrVG der BR unterrichtet werden. Der BR kann die Zustimmung verweigern, wenn die Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegen.
01.08.2008 um 01:58 Uhr
Hallo, guck mal in den § 95 BetrVG. Versetzung - und somit MBR des BR - gibt es nicht nur wenn die Versetzung länger als 4 Wochen andauern soll, sondern auch, wenn die Versetzung mit erheblicher Veränderung der Arbeitsbedingungen verbunden ist. Dies kann schon der Fall sein, wenn in einem anderen Team, mit einem anderen Vorgesetzten, zu anderen Arbeitszeiten oder, oder oder ... der Fall sein. Müsst Ihr also im BR feststellen, ob dies zutrifft und wenn ja, Eure Mitbestimmung einfordern.
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