Erstellt am 29.07.2008 um 22:30 Uhr von carrie
@zollmann
Wie lange soll denn die befristete Versetzung dauern?
Erstellt am 30.07.2008 um 07:48 Uhr von pit47
Hallo zollmann,
wenn die Maßnahme länger als einen Monat andauert, muss nach § 99 BetrVG der BR unterrichtet werden. Der BR kann die Zustimmung verweigern, wenn die Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegen.
Erstellt am 31.07.2008 um 23:58 Uhr von Lisaa
Hallo, guck mal in den § 95 BetrVG. Versetzung - und somit MBR des BR - gibt es nicht nur wenn die Versetzung länger als 4 Wochen andauern soll, sondern auch, wenn die Versetzung mit erheblicher Veränderung der Arbeitsbedingungen verbunden ist. Dies kann schon der Fall sein, wenn in einem anderen Team, mit einem anderen Vorgesetzten, zu anderen Arbeitszeiten oder, oder oder ... der Fall sein. Müsst Ihr also im BR feststellen, ob dies zutrifft und wenn ja, Eure Mitbestimmung einfordern.