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befristete Umsetzung - Mitbestimmung des BR

Z
zollmann
Jan 2018 bearbeitet

Muss bei einer personellen "befristeten" Umsetzung in eine andere Abteilung der BR gefragt werden?

6.34303

Community-Antworten (3)

C
carrie

30.07.2008 um 00:30 Uhr

@zollmann Wie lange soll denn die befristete Versetzung dauern?

P
pit47

30.07.2008 um 09:48 Uhr

Hallo zollmann, wenn die Maßnahme länger als einen Monat andauert, muss nach § 99 BetrVG der BR unterrichtet werden. Der BR kann die Zustimmung verweigern, wenn die Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegen.

L
Lisaa

01.08.2008 um 01:58 Uhr

Hallo, guck mal in den § 95 BetrVG. Versetzung - und somit MBR des BR - gibt es nicht nur wenn die Versetzung länger als 4 Wochen andauern soll, sondern auch, wenn die Versetzung mit erheblicher Veränderung der Arbeitsbedingungen verbunden ist. Dies kann schon der Fall sein, wenn in einem anderen Team, mit einem anderen Vorgesetzten, zu anderen Arbeitszeiten oder, oder oder ... der Fall sein. Müsst Ihr also im BR feststellen, ob dies zutrifft und wenn ja, Eure Mitbestimmung einfordern.

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