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JAV Verwaltungsverfahren

S
scub
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe einen Antrag auf unbefristete Übernahme nach Beendigung meiner Ausbildung gestellt (§58 (2) NPersVG).

Habe daraufhin einen Dauervertrag auch unterschrieben.

Nun wird von meinem Arbeitgeber ein Auflösungsantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.

In diesem Monat bin ich fertig geworden.

Im Mai wurden bei uns aber noch 4 Dauerverträge vergeben!!!!!

Meine Frage:

Kennt jemand eine Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende des JAV Mitglieds keine Dauerverträge vergeben darf, wenn dadurch der JAV Mitglied keinen mehr erhält ????

Habe von dieser Regelung gehört, weiß aber nicht wos steht !!!

Lieben Gruß!!!

BITTE HELFT MIR !!!!!!!!

8.75009

Community-Antworten (9)

A
Alexa

29.07.2008 um 21:03 Uhr

Hallo Scub, ich sehe durch die Frist im 58er den Hintergrund Deiner Frage eigentlich erleuchtet. Die Erklängsfrist vor Ausbildungsende sind 3 Monaten. Diese hast Du eingehalten. Wenn nun der Arbeitgeber nicht (mehr) will, bleibt ihm nur der Weg vor Gericht. Mit dem Argument der vorher noch abgeschlossenen 4 Dauerverträge hast Du (hoffentlich mit Hilfe Deines gewerkschaftlichen Rechtsbeistandes) sehr gute Chancen. Viel Erfolg!

S
scub

29.07.2008 um 23:05 Uhr

Hmm okay.

Das könnte angehen.

Januar musste man sich aufstellen.

April wurde ich gewählt.

Mai wurden die Dauerverträge vergeben.

Juni hab ich den Antrag gestellt.

Juli hat mein AG den Antrag beim VW Gericht gestellt.

Gewerkschaftliche Unterstützung habe ich.

Hoffentlich geht´s gut !!!

M
Monika-Susanne

31.07.2008 um 22:51 Uhr

Hm gibt es aber nicht einen Bestimmten Zeitraum in dem Wiederspruch eingelegt werden muss?? Mit was begründet dein AG diese Maßnahme? Also keinen platz zum beschäftigen oder aus persönlichen Gründen?

LG

M
Monika-Susanne

31.07.2008 um 22:54 Uhr

Um mir die Antwort auf meine Frage selbst zu geben: (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. (2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet.

(4) 1Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen,

1.festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder 2.das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. 2In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte. (5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist

da steht es, zwei wochen! sind die um?

S
scub

01.08.2008 um 17:17 Uhr

@Monika-Susanne: Ja, die Frist ist 2 wochen lang. die klage war fristgemäß.

er begründet das damit, dass keine Dauerarbeitsplätze vorhanden sind.

Aber im Mai wie gesagt wurden 4 Dauerarbeitsverträge vergeben!!!

M
Monika-Susanne

01.08.2008 um 17:52 Uhr

Aber die anderen hat er nicht gekündigt? Ach dann hat der doch keine Chancen!!! also mach dir keinen Kopf!

S
scub

01.08.2008 um 18:08 Uhr

es wurde niemanden gekündigt.

okay, danke^^


über weitere meinungen und tipps würde ich mich sehr freuen ...

N
Nicole

07.08.2008 um 12:36 Uhr

Also ich bin auch in der jAV und bin nächstes jahr im Mai mit der Ausbildung fertig. Mir wurde vom BR gesagt das der Arbeitgeber keine guten chancen hat bei Gerivht damit durch zukommen. Er muss drifftige Gründe dafür vorbringen warum er Dich nicht beschäftigen kann. Und wenn der AG vier weiter Dauerverträge vergeben hat sieht es eh schlecht aus vor Gericht.

LG

Nicole

S
scub

07.08.2008 um 23:32 Uhr

okay, das macht mir mut.

danke.

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