Hallo, ich habe einen Antrag auf unbefristete Übernahme nach Beendigung meiner Ausbildung gestellt (§58 (2) NPersVG).

Habe daraufhin einen Dauervertrag auch unterschrieben.

Nun wird von meinem Arbeitgeber ein Auflösungsantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.

In diesem Monat bin ich fertig geworden.

Im Mai wurden bei uns aber noch 4 Dauerverträge vergeben!!!!!



Meine Frage:

Kennt jemand eine Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende des JAV Mitglieds keine Dauerverträge vergeben darf, wenn dadurch der JAV Mitglied keinen mehr erhält ????


Habe von dieser Regelung gehört, weiß aber nicht wos steht !!!

Lieben Gruß!!!


BITTE HELFT MIR !!!!!!!!