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Verbotenes Rauchen - wie kann man vorgehen wenn ein "Kamerad" außerhalb dieser Raucherzeiten (BV) raucht?

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Tony
Jan 2018 bearbeitet

Hallo; hier eine wichtige Frage : in unserem Unternehmen gibt es eine BV hinsichtlich des Rauchens.In dieser wurde für die Abteilungen (2) gewisse Zeiten vorgegeben in denen geraucht werden darf (soll)!! Leider verlief dieses im Laufe der Zeit zum negativen und diese Zeiten wurden in keinster Weise mehr eingehalten, so dass uns keine andere Lösung mehr blieb, dieses "Raucherzimmer" pro Schicht 2 x für a 30 Min zu öffnen und danach wieder zu verschließen. In dieser BV wird klar geregelt dass, das Rauchen in den Sozialräumen usw. verboten ist. Nun meine Frage: wie kann man vorgehen wenn ein "Kamerad" außer dieser Raucherzeiten hinter der verschloßenen WC-Türe raucht, hinsichtlich der Beweispflicht???

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Community-Antworten (9)

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Tanzbär

29.07.2008 um 13:43 Uhr

"Mach die Kippe aus!" in freundlich lautem Ton vorgetragen sollte schon helfen. Ansonsten: Ihr habt Probleme ...

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Mona-Lisa

29.07.2008 um 13:57 Uhr

@Tony, da freut sich aber der AG, dass ihr seinen Job übernehmt und demzufolge dann auch die Bösen seid......... Mal ganz klar! Es ist nicht eure Aufgabe, die Kollegen zu sanktionieren! Redet mit ihnen, dass es für alle Raucher nur negative Konsequenzen hat, wenn sie sich nicht an die BV - Ordnung halten!

B
Bonita

29.07.2008 um 14:26 Uhr

Hallo,

ich denke, im Zusammenhang mit Rauchverboten ist es Eure einzige Aufgabe, die Nichtraucher zu schützen. Falls es von denen Beschwerden gibt, dass alle Sozialräume vollgequalmt sind, solltet Ihr etwas unternehmen. Als erstes, da schließe ich mich den anderen an, mit den Rauchern reden. Ihr seid keineswegs dafür da, die Raucher zu erziehen und auf die Einhaltung der betrieblichen Ordnung zu achten. Sofern keine Dritten belästigt werden, würde ich mich da dringen raushalten, wir sind doch keine Betriebspolizei! Für die negativen Konsequenzen (Abmahnung...) ist allein der Arbeitgeber zuständig!!!

W
Waschbär

29.07.2008 um 14:43 Uhr

@Tony,

wenn es um Kameradschaft geht , dann musst du ihn auf den § 12 hin weisen er regelt das mit der Kameradschaft.

Wegen dem Beweis, frage bitte beim örtlichen Dicounter nach welche Firma diese damals angestellt hatten um das Personal zu Filmen,die müssten noch Unterwasserkamers haben.

p.s frage den kollgen doch mal ob er dir seine wasserpfeife ausleit.

M
Mainpower

29.07.2008 um 15:20 Uhr

Hallo, Betriebsvereinbarung "RAUCHEN"machen. Jeder der Rauchen geht muss seine Rauchzeit abstempeln. Damit ist gewährleistet dass die Nichtraucher keinen Nachteil haben. Wenn die Raucher dann merken dass das Vergnügen auch noch Geld kostet erziehen sie sich dann schon von selbst.

W
Waschbär

29.07.2008 um 15:29 Uhr

@mainpower, Ich glaube nicht das "Tony" bereit ist auf jeden Klo ein Ausstemplautomaten zustellen zu stellen.

@Mainpower, gelle? Ver.bi macht grade eine Kneipentour mit dem Thema " Mein Stuhlgang gehört mich" !

M
Mainpower

29.07.2008 um 16:00 Uhr

@waschbär Stempelautomaten natürlich nur am RAUCHZIMMER. Wer auf der Toilette raucht und wird erwischt hat ein Problem. Wird bei uns so gehandhabt und es funktioniert. Zugegebenermaßen nach anlaufschwierigkeiten.

W
Waschbär

29.07.2008 um 16:25 Uhr

@mainpower, aber das ist ja tony´s problem, bei ihm auf klo das raucht´s halt und keiner will es gewesen sein und zahlen will dafür auch keiner....

Was also soll tony mit deinem Stempler ? sollange dort auf klo kein Rauchmelder hängt,kein Waschschutz vor der Türe die Nase hebt sollange das Fernsehn nicht aus dser Schüssel kommt.Sollange Tony niemals einen beweis hat.

B
betriebsratten

29.07.2008 um 17:25 Uhr

Na das wär doch eine Lösung: Rauchmelder auf dem Klo...Kacke dampft nur bei großer Kälte, das wäre ja auszuschließen. Aber mal im Ernst. Ein RAUCHERZIMMER? Die Berufsgenossenschaften haben gerade erklärt dass ein solches ohne sehr aufwendige Abdichtung und Unterdruckentlüftung KEINEN wirksamen Schutz der Nichtraucher darstellt. Und der Br hat doch auf die Einhaltung der zum Schutz der Mitarbeiter geltenden Gesetze und Verordnungen zu achten...also auch auf den §5 Arbeitsschutzgesetz! Kurzum: raucherzimmer abschaffen!

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