Erstellt am 28.07.2008 um 18:51 Uhr von Kölner
@semara
Kann er und macht er doch...
...wenn Ihr einem BRV so viel Macht einräumt, dann seid Ihr selber Schuld!
Also:
Antrag auf Einberufung einer BR-Sitzung stellen nach § 29 Abs. 3 BetrVG. Dem BRV würde ich ggf. auch die Abberufung androhen (wenn es solche Mehrheiten gibt).
Erstellt am 28.07.2008 um 18:57 Uhr von semara
Danke. Ja, das ist das Problem... Ich bin das erste Mal dabei. Und kämpfe seit über 2 Jahren gegen derartige Aktionen.
Aber nach 20 Jahren, in denen es stets so lief, kann man natürlich kein Umdenken des Gremiums erhoffen.
Erstellt am 28.07.2008 um 20:54 Uhr von bullet
@Semara
Er hat doch eine reguläre Sitzung mit Tagesordnung angekündigt. Es muss nicht eine aktuelle Beschlußsache vorliegen um eine BR-Sitzung abzusagen. Ihr habt doch eine Tagesordnung die es abzuarbeiten gibt. In der Tagesordnung steht doch dass die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden anliegt. Nur wenn er die Wahl seines Stellvertreters ankündigt in der Tagesordnung, nur dann könnt Ihr einen Beschluss fassen BertrVG §29 Abs.5. und das hat er doch, oder?