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Wahl Stellvertreter und Verschiebung durch Vorsitzenden - Kann er das tun?

S
semara
Jan 2018 bearbeitet

Unser stellvertretender Betriebsratsvorsitzender ist zum 1. 8. in den passiven Teil der Altersteilzeit übergegangen. Nun war für den 5. August in der regulären Sitzung die Wahl seines Nachfolgers angekündigt. Da es - wider den Willen des BR-Vorsitzenden - plötzlich zwei Kandidaten gibt, hat er die Sitzung mit der Begründung, dass keine aktuelle Beschlusssache vorliege, um zwei Wochen verschoben. Hierbei geht es darum, die urlaubsbedingte Abwesenheit der nötigen Mehrheit für seinen Wunschkandidaten zu erhalten.

Kann er das tun?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.07.2008 um 20:51 Uhr

@semara Kann er und macht er doch... ...wenn Ihr einem BRV so viel Macht einräumt, dann seid Ihr selber Schuld!

Also: Antrag auf Einberufung einer BR-Sitzung stellen nach § 29 Abs. 3 BetrVG. Dem BRV würde ich ggf. auch die Abberufung androhen (wenn es solche Mehrheiten gibt).

S
semara

28.07.2008 um 20:57 Uhr

Danke. Ja, das ist das Problem... Ich bin das erste Mal dabei. Und kämpfe seit über 2 Jahren gegen derartige Aktionen. Aber nach 20 Jahren, in denen es stets so lief, kann man natürlich kein Umdenken des Gremiums erhoffen.

B
bullet

28.07.2008 um 22:54 Uhr

@Semara

Er hat doch eine reguläre Sitzung mit Tagesordnung angekündigt. Es muss nicht eine aktuelle Beschlußsache vorliegen um eine BR-Sitzung abzusagen. Ihr habt doch eine Tagesordnung die es abzuarbeiten gibt. In der Tagesordnung steht doch dass die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden anliegt. Nur wenn er die Wahl seines Stellvertreters ankündigt in der Tagesordnung, nur dann könnt Ihr einen Beschluss fassen BertrVG §29 Abs.5. und das hat er doch, oder?

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