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Vepflegungsgeld - soll allen Mitarbeitern die in der Küche und am Buffett arbeiten montl. vom Lohn abgezogen werden?

E
Ed
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, in einer Mensa (Studentenwerk) sollen allen Mitarbeitern die in der Küche und am Bufett arbeiten montl. 60€ Verpflegungsgeld vom Lohn abgezogen werden auch wenn ein Ärztlichesatest vorliegt. Hat jemand erfahrungen damit ? schöne Woche Ed

5.49107

Community-Antworten (7)

K
Kölner

28.07.2008 um 08:58 Uhr

@Ed "60€ Verpflegungsgeld" ...aber doch nur, wenn sie sich beim Buffet bedienen, oder?

M
Mainpower

28.07.2008 um 09:18 Uhr

Hallo, auch wenn ein ärtztliches Attesst vorliegt???? Versteh ich nicht.

B
betriebsratten

28.07.2008 um 11:42 Uhr

Tja...bei Arbeitnehmern wärs einfacher http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/07-ws-betrvg/urteile/11-07-00-kantine.htm

Da geht es also NICHT

Bei Studenten ist es die Frage...ich weiss dass beispielsweise in einer Uni pauschal Kosten für ein Studententicket abgezogen wird, ganz gleich obs genutzt wird oder nicht, und nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen werden die Kosten zurückerstattet. Musst Du gucken hier http://www.asta.tu-darmstadt.de/cms/de/infos/semesterticket/

Aber....das ist ein Forum für Betriebsräte...und nicht für Studiköppe....

M
Matze24

28.07.2008 um 13:38 Uhr

@Ed, 60,-€/Monat ist 'ne Menge Holz! Ich zahle für KHS-Kantine < 40,-€/Monat, allerdings in Einzelposten abgerechnet! mit "ärztliches Attest" verstehe ich, der Mitarbeiter war nicht anwesend. Gibt es hierüber eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung, wäre der Abzug vielleicht noch einsichtig. Liegt auch diese nicht vor, handelt es sich lediglich um eine pauschale Gehaltskürzung 'durch die Hintertür', in Form eines Vertragsbruchs. Oder haben die Mitarbeiter dieser Kürzung schriftlich zugestimmt? Tipp: Gehaltsdifferenz für alle betroffenen Monate schriftlich nachfordern, im Zweifel einklagen. Sicherlich seid Ihr in der Gewerkschaft und genießt Arbeitsrechtsschutz.

E
Ed

28.07.2008 um 14:30 Uhr

zum besseren Verständnis. Das Geld wird den Mitarbeiter in der Küche und Kantine für Ihre verpflegung(Frühstück, Mittag)abgezogen, so weit i.o. Wenn aber ein MA aus Gesundheitlichen Gründen (Ärztlichesatest) vorgelegt hat, will man Ihm dennoch die 60€ abziehen. Der Personalrat hat dem auch noch zugestimmt !!!!!!!!!!

D
Dr.House

28.07.2008 um 15:10 Uhr

Hallo Ed, "ärztliches Atest", heißt wohl, auch wenn der Mitarbeiter AU ist, wird ihm dieses Geld abgezogen?

B
betriebsratten

28.07.2008 um 16:33 Uhr

Haallooo @Matze24 Ed Dr. House

Es geht NICHT...schaut Euch doch mal den Link zu dem o.a. Urteil an!!!

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