Vepflegungsgeld - soll allen Mitarbeitern die in der Küche und am Buffett arbeiten montl. vom Lohn abgezogen werden?
Guten Morgen, in einer Mensa (Studentenwerk) sollen allen Mitarbeitern die in der Küche und am Bufett arbeiten montl. 60€ Verpflegungsgeld vom Lohn abgezogen werden auch wenn ein Ärztlichesatest vorliegt. Hat jemand erfahrungen damit ? schöne Woche Ed
Community-Antworten (7)
28.07.2008 um 08:58 Uhr
@Ed "60€ Verpflegungsgeld" ...aber doch nur, wenn sie sich beim Buffet bedienen, oder?
28.07.2008 um 09:18 Uhr
Hallo, auch wenn ein ärtztliches Attesst vorliegt???? Versteh ich nicht.
28.07.2008 um 11:42 Uhr
Tja...bei Arbeitnehmern wärs einfacher http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/07-ws-betrvg/urteile/11-07-00-kantine.htm
Da geht es also NICHT
Bei Studenten ist es die Frage...ich weiss dass beispielsweise in einer Uni pauschal Kosten für ein Studententicket abgezogen wird, ganz gleich obs genutzt wird oder nicht, und nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen werden die Kosten zurückerstattet. Musst Du gucken hier http://www.asta.tu-darmstadt.de/cms/de/infos/semesterticket/
Aber....das ist ein Forum für Betriebsräte...und nicht für Studiköppe....
28.07.2008 um 13:38 Uhr
@Ed, 60,-€/Monat ist 'ne Menge Holz! Ich zahle für KHS-Kantine < 40,-€/Monat, allerdings in Einzelposten abgerechnet! mit "ärztliches Attest" verstehe ich, der Mitarbeiter war nicht anwesend. Gibt es hierüber eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung, wäre der Abzug vielleicht noch einsichtig. Liegt auch diese nicht vor, handelt es sich lediglich um eine pauschale Gehaltskürzung 'durch die Hintertür', in Form eines Vertragsbruchs. Oder haben die Mitarbeiter dieser Kürzung schriftlich zugestimmt? Tipp: Gehaltsdifferenz für alle betroffenen Monate schriftlich nachfordern, im Zweifel einklagen. Sicherlich seid Ihr in der Gewerkschaft und genießt Arbeitsrechtsschutz.
28.07.2008 um 14:30 Uhr
zum besseren Verständnis. Das Geld wird den Mitarbeiter in der Küche und Kantine für Ihre verpflegung(Frühstück, Mittag)abgezogen, so weit i.o. Wenn aber ein MA aus Gesundheitlichen Gründen (Ärztlichesatest) vorgelegt hat, will man Ihm dennoch die 60€ abziehen. Der Personalrat hat dem auch noch zugestimmt !!!!!!!!!!
28.07.2008 um 15:10 Uhr
Hallo Ed, "ärztliches Atest", heißt wohl, auch wenn der Mitarbeiter AU ist, wird ihm dieses Geld abgezogen?
28.07.2008 um 16:33 Uhr
Haallooo @Matze24 Ed Dr. House
Es geht NICHT...schaut Euch doch mal den Link zu dem o.a. Urteil an!!!
Verwandte Themen
Betriebsauflösung rückgängig gemacht - müssen neue Arbeitsberträge geschlossen werden oder reicht es die Kündigungen einfach zu "zerreissen?"
ÄlterHallo Kollegen, wer kann uns helfen. Wir sind absolut ratlos. Wir sind eine Firma mit 80 Mitarbeitern und einer Zweigstelle. Die ist 150 Km entfernt. Die Zweigstelle hatte mal 40 Mitarbeiter. i
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Betriebsratsmitglied verheimlicht Informationen
ÄlterHallo zusammen, wir haben gerade einige Schwierigkeiten, sowohl in der Firma, als auch innerhalb des Betriebsrats und brauchen Hilfe. Zunächst hier ein kurzer Überblick über die Firma und die aktuel
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Anspruch auf Lohnerhöhung trotz vorheriger Anhebung
Hallo, ich wende mich hier mit meiner Frage, da es etwas komplexer ist und ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber die Kündigung vorgelegt, allerdings wollten die mich beh