AKTUELLE PERSONALLISTE - hat der BR ein Recht au eine Liste mit allen Mitarbeitern und Angestellten?
Hallo,hat der BR ein Recht au eine Liste mit allen Mitarbeitern und Angestellten? Unser AG meint wir sind immer noch 99 Leute ,wir sind aber aktuell 104?
Community-Antworten (4)
25.01.2007 um 20:45 Uhr
deti,
dann solltet Ihr dem AG doch eher Eure Liste zur Verfügung stellen! :-) Eine aktuelle Übersicht aller ArbeitnehmerInnen steht Euch zu.
25.01.2007 um 21:14 Uhr
hi Fayence, gibt es darüber ein Paragraph oder eine Rechtsprechung? Danke für deine Mühe deti
25.01.2007 um 21:33 Uhr
Versuche es mal damit !
§ 80 Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; . . . (2) Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.---> Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen
25.01.2007 um 21:47 Uhr
HI und vielen dank für eure Hilfe, deti
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