Ich hab eine Frage zur Freistellung vom Dienst unter der Begründung Amtzszeit geht vor Arbeitszeit nach dem "BetrVG 37 abs1 Nr.2 rn 3"

Jedoch kann ich zu diesem einem Punkt leider nichts finden, denn ich finde nirgenswo im BetrVG unter §37 Abs.1 die Nr.2 geschweigedenn Rn3

Kann mir da jemand helfen was es damit auf sich hat wäre sehr nett

Danke im Voraus