Hallo!
Bei uns wird zum 1.8. ein Haustarifvertrag eingeführt. Hier ist erstmals Urlaub geregelt. Nun gibt es einige Kollegen, die in ihren Verträgen mehr Urlaub stehen haben, als der TV nun vorsieht. Gilt diese Regel weiter bis die Steigerung (nach Lebensalter) den individuellen Vertrags-Urlaub übersteigt? Ist das mit "Günstigkeitsprinzip" gemeint??