Streichung von Arbeitsstunden/Fahrtengeld
Betriebsbedingt wurde ich zur neuen Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Das entsprechende Seminar werde ich noch besuchen. Jedoch werde ich bereits jetzt mit Fragen bombardiert. Zwei würde ich hier gerne einmal stellen und hoffe, das ich hier eine Antwort darauf finde. Wir sind im Baugewerbe tätig, und die Mitarbeiter müssen täglich ihre Stundenzettel schreiben. Einem Mitarbeiter wurde vom Bauleiter Stunden gestrichen, da dieser nicht davon ausgeht, dass er diese auch gearbeitet hat. Der Auftraggeber jedoch hat dem Mitarbeiter seine Stunden unterschrieben. Es handelt sich immerhin um jeweils 2 Stunden am Tag. Jetzt fragt der Mitarbeiter natürlich ob man dort was machen kann. Ich gehe eigentlich davon aus, dass es hier ganz einfach ist, da der Auftraggeber die Stunden nun mal unterschrieben hat. aber ich hoffe doch, dass ich hier noch was Unterstützung bekomme.
Beim zweiten Thema geht es um folgendes: Einige Mitarbeiter auf dem Baustellen bekommen Festgehalt und andere bekommen Stundenlohn. Ein Mitarbeiter mit Festgehalt hat einen Mitarbeiter mit Stundenlohn seinen Firmenwagen fahren lassen, damit dieser Mitarbeiter die Fahrt noch nutzen kann. Jedoch wurden diese Stunden ebenfalls bei dem Mitarbeiter gestrichen, da der Besitzer des Firmenwagen Beifahrer war. Dies ist einige Monate schon her, jedoch glaube ich hier eher nicht, dass die Stunden noch berücksichtigt werden können. Der Mitarbeiter mit dem Festgehalt hätte nur sagen müssen, er hätte als Beifahrer noch "Papierkram" erledigt, dann denke ich mal wäre es eine andere Geschichte gewesen.
Ich hoffe doch, dass ich meine Fragen klar und deutlich gestellt habe, und das mir hier jemand einen Rat geben kann.
Community-Antworten (1)
09.08.2018 um 18:40 Uhr
Beim ersten Thema ist es eigentlich ganz einfach: Hier ist nach Sachlage davon auszugehen dass die Arbeitsleistung erbracht wurde und der Arbeitgeber wäre beweispflichtig dass die Arbeitsleistung nicht erbracht wurde. Problem: Der Arbeitgeber wird vermutlich einfach nicht zahlen und der Arbeitnehmer muss dann vors Arbeitsgericht ziehen.
Im zweiten Fall wird es etwas komplizierter. Vermutlich ist der Firmenwagenbesitzer nicht Vorgesetzter des Stundenlöhners? Damit ist er auch nicht berechtigt diesem Arbeitsanweisungen zu erteilen. Deshalb sehe ich hier eher schwarz.
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