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Nicht mehr telefonieren können im CallCenter Aufhebungsvertrag - können wir überhaupt als BR da eingreifen bzw. reagieren?

S
stone
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA hatte eine Schilddrüsen OP, die dazu führte, dass ihre Stimme eingeschränkt ist und sie nicht mehr ihrer Arbeit als Call-Center-Agent (hauptsächlich dem Telefonieren) nachgehen kann. Ihr wurde eine Ausweichstelle angeboten, bei der sie nicht telefonieren muss. Diese hat sie nun auch ausgeführt. Die GF ist aber nun der Meinung, dass sie auf dieser Stelle nicht mehr eingesetzt werden kann und hat sie darauf hingewiesen, dass sie ab April wieder telefonieren muss, was sie ja nicht kann, oder sie einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

Wie können oder können wir überhaupt als BR da eingreifen bzw. reagieren???

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Community-Antworten (4)

P
paula

23.03.2007 um 12:18 Uhr

die erste Frage die ich als BR stellen würde: Warum kann die MA auf der jetzigen Stelle nicht mehr eingesetzt werden?

K
Konrad

23.03.2007 um 12:28 Uhr

ergänzend zu @Paula: Wurde Antrag auf Schwerbehinderung gestellt ? Dann sofort beim Integrationsamt beantragen.

Wie ist das vertraglich geregelt ? Gab es eine Änderungskündigung mit Beteiligung des BR ?

Ein angebotener Aufhebungsvertrag ist ein „freiwilliges Angebot“ aber (noch) keine Kündigung. Ohne eine andere Stelle in Aussicht zu haben ist von Aufhebungsverträgen eher abzuraten, Sperrzeit des ALG bei Arbeitsagentur usw.

J
Jube

23.03.2007 um 12:29 Uhr

Die MA hat doch bestimmt jetzt eine Schwerbehinderung, da ist die Schwerbehindertenvertretung gefragt. Dann hat das Integrationsamt auch noch ein Wörtchen mitzusprechen. Die MA sollte den Aufhebungsvertrag auf jeden Fall ablehnen, sonst bekommt sie noch Schwierigkeiten mit dem AA obendrauf. Vor einer Kündigung sollten AG und BR nach Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, die es bei Euch ja offensichtlich gibt, suchen.

S
stone

23.03.2007 um 12:38 Uhr

@paula lt. AG hat sich während einer Einarbeitungszeit ergeben, das sie nicht dafür geeignet ist.

@konrad nein, leider gab es keine Änderung des Vertrages. Sie ist noch im Besitz ihres Vertrages mit der Stelle als CallCenterAgent. Deshalb wird ja auch wieder das Telefonieren vom AG angeboten.

@jube Schwerbehinderung ist meines erachtens noch nicht beantragt. Werde ich aber gleich Weiterleiten.

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