Erstellt am 05.03.2008 um 19:38 Uhr von paula
Da wäre ich mal sehr vorsichtig als MA. Mehr als eine Vorahnung haben die Kollegen nicht und es steht hier ja wohl nicht unbedingt ein strafrechtliches Verhalten im Raum.
Da könnte man sehr schnell von Arbeitsverweigerung reden
Erstellt am 05.03.2008 um 20:20 Uhr von elmer j.fudd
Klar, wir haben den MA auch davon abgeraten, seine Arbeit zu verweigern. Bietet das BetrVG Möglichkeiten, die MA vor unzumutbaren Tätigkeiten zu schützen? Wo sind da die Grenzen?
Gruß, Elmer.
Erstellt am 06.03.2008 um 09:35 Uhr von Petrus
> Die Mitarbeiter sind angehalten, die Kunden darauf hinzuweisen, daß eine Kündigung schriftlich an eine bestimmte Adresse erfolgen muß.
Was, bitteschön, ist daran unzumutbar?
Erstellt am 06.03.2008 um 13:27 Uhr von elmer j.fudd
Gut. "Unzumutbar" trifft es vielleicht nicht richtig. Es geht mehr darum, dass die Agenten von Kunden hören, dass es diese Adresse gar nicht gibt. Sei möchten einfach nicht wissentlich eine falsche Auskunft geben, auch wenn es sich dabei um eine Arbeitsanweisung handelt und sie vermutlich niemand dafür rechtlich haftbar machen kann. Natürlich ist dies ein subjektives Empfinden, aber ständig mit dem Gefühl arbeiten zu müssen, evtl. falsche Informationen herausgeben zu müssen, die für den Menschen am anderen Ende der Leitung u.U. rechtliche Konsequenzen haben, ist auf die Dauer sicherlich nicht gesund. Auch wenn man dies offenbar rechtlich nicht fassen kann.
Erstellt am 06.03.2008 um 14:46 Uhr von Petrus
Vielleicht muss einmal jemand einen Verbraucherschutzverein informieren (natürlich als mittelbar betroffene Privatperson und in der Freizeit).
Mit der Falschauskunft, die sie ja per Anruf leicht bekommen können, wissen deren Abmahnanwälte sicher was anzufangen. (Dann werden wenigstens mal die Richtigen abgemahnt)
Erstellt am 27.01.2023 um 21:30 Uhr von CallAgentBerlin
Sehr geehrte Leser/innen,
ich arbeite seit Kurzem in einem Namenhaften Callcenter. Ich wurde auf die ADAC Pannenhilfe geschult. Nun habe ich erfahren, dass reine "Gesprächszeit" vergütet wird. Ich für meinen Teil finde das bereits sehr fragwürdig, da ich meine Arbeitsleistung mit erscheinen im Böro zur Verfügung stelle und mit ausbleibender Kundschaft der Arbeitgeber, meines Erachtens, im Annahmeverzug ist.
Nun gibt es zum Ausgleich der fehlenden "Arbeitszeit" ein B-Projekt.
Dieses setzt eine willkürliche Telefonumfrage, bei der der verkauf von zeitschriften Abonements im Vordergrund steht (nur der Verkauf wird Aufgezeichnet, Auftraggeber für die Umfragen gibt es nicht) vorraus.
Meines Erachtens sind das unlautere Geschäftspraktiken zum Nachteil der Kunden. Auch kann niemand nachweisen, woher die Kundendaten (Telefonnummern) stammen.
Ich begründe, für meine eigene Überlegung, den Annahmeverzug so, dass ich nichts dafür kann, dass keiner eine Pannenhilfe braucht; Trotzdem sitze ich auf Abruf am PC und warte auf die nächste Hilfebedürftige Person.
Eine Einschätzung von eventuell Fachkundigen wäre Hilfreich.
LG
Erstellt am 30.01.2023 um 17:22 Uhr von Enigmathika
Lieber CallAgentBerlin,
Du bekommst vermutlich mehr Antworten, wenn Du diese Frage nicht unter einem 15 Jahre alten Beitrag stellst, sondern selbst einen Beitrag schreibst. Ich habe Dich auch nur zufällig entdeckt, weil ich nach "neuesten Antworten" zu einer bestimmten Frage gesucht hatte.
lieben Gruß
E.