BV zu Telefonerfassung - Ausnahme für Geheimnisträger nach §203 StGB wer gehört dazu?
Hallo, es geht um eine BV Telefonieren am Arbeitsplatz.Bei uns soll eine neue Telefonanlage installiert werden.Die Anlage hat alle Möglichkeiten der Überwachung.Da bei uns das private telefonieren sowieso nicht erlaubt ist,werden wir mit dem AG eine BV abschliessen. Meine Frage: Die Telefonerfassung ist ja nicht bei allen Arbeitnehmern erlaubt,ausgeschlossen werden lt.Gesetz Geheimnisträger,denen nach §203 StGB eine besondere Schweigepflicht obliegt.Auch der Betriebsrat fällt unter diesen Schutz.Kann mir jemand zufällig den genauen Personenkreis sagen,der ebenfalls unter diesem Schutz steht? Im §203 StGB Abs.2 steht dies nur sehr oberflächlich beschrieben,vielleicht hat ja damit schon jemand Erfahrung.Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Community-Antworten (4)
22.05.2006 um 21:57 Uhr
Ich bin auch ein § 203 StGB zugehöriger AN. Ich halte eine moderatere BV übrigens für besser, als eine komplette Kontrolle. Stell Dir vor, jemand muss trotzdem mal telefonieren, z.B. aus familiären Gründen. Was dann?
Muster-BV?
22.05.2006 um 22:10 Uhr
@Kölner
Ich dachte schon es meldet sich gar keiner,diese Gespräche sind dann in der BV berücksichtigt. Das haben wir schon als Punkt festgehalten,wenn wir den Vorschlag der GL bekommen. Aber wer fällt noch drunter,Du müsstest das doch wissen. Wundert mich das der grosse RamsesII dazu keine Meinung hat.
22.05.2006 um 22:16 Uhr
Es sind doch fast alle Berufsgruppen im § 203 StGB aufgezählt. Wenn Dir das nicht ausreicht, dann würde sich eine Kommentierung zum § 203 StGB empfehlen.
Was ist denn mit dem BDSG? Wird dahingehend alles in Eurer BV gewahrt? Und was ist mit den Daten der Kunden, die angerufen werden, oder die Daten der Anrufenden? Wie lange werden die Daten gespeichert? Wer darf kontrollieren? Wie wird kontrolliert? Gibt es Kontrollmöglichkeiten der Kontrolle?
22.05.2006 um 22:32 Uhr
@Kölner
Danke,das reicht erstmal bis morgen,das müssen wir erst verarbeiten,ich melde mich wieder.
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