Versetzung einer Kollegin
Hallo Ihr da! Habe eine Frage: Muß der BR mit zustimmen, wenn eine Kollegin aus einem anderen BR-Bezirk in unseren Bezirk versetzt werden soll. Bei welchem BR muß die Anhörung gestellt werden?
Community-Antworten (4)
24.07.2008 um 00:59 Uhr
Also wenn die Kollegin das auch will muß der "neue BR" die Zustimmung nach §99 BetrVG erteilen. Die Gründe die Zustimmung zu verweigern stehen im §99. Das ist auch logisch (wenn die Kollegin wie gesagt versetzt werden will). Dann ist es im Prinzip eine Neueinstellung im neuen Betrieb. Wenn sie allerdings nciht weg will, ist es eigentlich erst mal eine Änderungkündigung, also ist erst der "alte BR" zu hören. Um dir also die richtige Antwort geben zu können, solltest du mehr Infos preisgeben!
24.07.2008 um 02:27 Uhr
@Kolibri,
bei Unternehmen müssen der abgebende und der aufnehmende BR zustimmen.
24.07.2008 um 22:47 Uhr
der BR des abgebenden Betriebes hat nur ein MBR wenn der AN nicht mit der Versetzung einverstanden ist...
24.07.2008 um 23:23 Uhr
@Kolibri Abgebende Betrieb hat Invormationsrecht, aufnehmende MBR
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