JAV - Welche Abt. nach Übernahme?
Hi, ich bin noch JAV und mit der Ausbildung fertig, habe nach der Prüfung kurz in der Abteilung gearbeitet in der ich während der Ausbildung war. Sprich einen Bericht eingegeben. Danach bin ich erst zu unserer Ausbilderin gegangen und von dem guten Prüfungsergebnis erzählt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt das ich nach der Ausbildung in eine andere Abteilung soll. Eine die mir soooo gar nicht passt. nach der Ausbildung war ich dann aus gesundheitlichen gründen eine weile nicht arbeiten und fange jetzt wieder damit an. Meine frage habe ich anspruch auf den arbeitsplatz in der "schönen" abteilung? naja sagen wir es so... müssen die mich nicht in die andere Versetzen und muss der BR dieser Versetzung zustimmen?
Community-Antworten (4)
23.07.2008 um 17:09 Uhr
Hallo,
woher leitest Du den Anspruch ab, in eine andere Abteilung versetzt zu werden??? Es ist völlig normal, dass nach Abschluss der Ausbildung der Betrieb schaut, wo er Bedarf an Arbeitskräften hat. Das solltest Du nicht als persönlichen Angriff auffassen.
Falls es wirklich objektive Gründe geben sollte, warum Du in der neuen Abteilung nicht arbeiten möchtest, solltest Du das mit dem Betriebsrat besprechen, ob er sich nicht dafür einsetzen kann, dass Du wieder versetzt wirst.
23.07.2008 um 17:12 Uhr
Den Anspruch leite ich daher ab das ich keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches bis jetzt habe und nur anhand des 78 a ein Arbeitsverhältnis besteht. Mir wurde nicht gesagt in welcher Abteilung ich arbeiten soll. Also habe ich da weiter gemacht wo ich aufgehört habe. Und bin doch demnach in dieser Abteilung. Welche möglichkeiten hat mein BR hier?
24.07.2008 um 13:29 Uhr
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Du als AZUBI einen Vertrag mit dem Betrieb und nicht mit einer speziellen Abteilung hast. (es wundert mich sowieso, dass Du während der Ausbildung nicht mehrere Abteilungen durchlaufen hast) Und wenn Du nun nach Abschluss der Ausbildung übernommen wirst, wirst Du auch vom Betrieb und nicht von der Abteilung übernommen. Es gründet sich nun ein ganz neues Arbeitsverhältnis. M.E. ist das gegenüber dem BR wie eine Einstellung zu behandeln. Euer BR könnte nun die Einstellungsmitteilung gem. § 99 BetrVG verlangen und ggf aus der Wahl der Abteilung einen Widerspruchsgrund nach § 99 (2)4 konstruieren. Besonders aussichtsreich ist das sicher im Streitfall nicht, aber das wäre ein Weg, die erst einmal zu thematisieren.
Aber noch einmal: Ich denke, Dein Arbeitgeber ist im Recht, wenn er Dich dort im Betrieb einsetzt, wo er Bedarf hat. Und wo das ist, das kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, so lange es Deiner Qualifikation entspricht (meine damit, er kann keine Bürokauffrau in der Produktion einsetzen). Langfristig wirst Du mit Deinen Widerstand keinen Erfolg haben. Wenn es keine wirklich schwerwiegenden objektiven Gründe gegen die neue Abteilung gibt, solltest Du Deine Abwehr aufgeben!
25.07.2008 um 23:13 Uhr
Danke für die Antwort, ich kann es nicht ausführlich schildern. Mein AG sitzt mir im Nacken. Es hat mir nichts gebracht aber dennoch danke für die Hilfe.
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