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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl eines Stellvertreters - in Abwesenheit von der Sitzung?

W
Wanda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgendes Sachverhalt:

  1. Ordentliche BR-Sitzung
  2. Ein Tagesordnungspunkt: Wahl eines Stellvertreters (wg. Krankheit des Amtsinhabers)
  3. Gewählt wird ein nicht anwesendes Mitglied.

Frage: kann ein Mitglied des Betriebsrats in Abwesenheit für ein Amt gewählt werden? Es liegt auch keine Vollmacht oder Absichtserklärung des Kollengen vor. Kann das Mitglied die Wahl (den Beschluss) in einer folgenden Sitzung annehmen?

Wäre toll, hierüber eine recht(s) sichere Auskunft zu bekommen. lg johannes

8.203025

Community-Antworten (25)

P
pirat

22.07.2008 um 19:42 Uhr

@Wanda, ich möchte mich jetzt schon entschuldigen, wenn ich dir Unrecht tue, erst das Posting von @ trinda, jetzt du....ich kann mich eines gewissen Verdachts nicht erwehren.....

M
Matze24

22.07.2008 um 20:17 Uhr

@Wanda, §26 BetrVG:

"1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter." Die Anwesenheit der Mitglieder an einem bestimmten Ort zur Wahl ist hiernach nicht gefordert. Hier geht es um ein einfaches Wahlverfahren. Genauso einfach kann der Stellvertreter als auch der Vorsitzende von seiner Position enthoben werden (einfache Mehrheit). Allerdings muss das Vorhaben in der Einladung zur Sitzung explizit genannt werden. Auch nicht arbeitsfähige Betriebsratsmitglieder können sehr wohl Beschlüsse mitfassen.

C
Catweazle

22.07.2008 um 20:30 Uhr

@Matze,

für die Abwahl ist die absolute Mehrheit (aller BRM) erforderlich.

@Wanda,

Eine Verpflichtung des BR-Mitglieds, das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden anzunehmen, besteht nicht (BAG 29. 1. 65, AP Nr. 8). Wenn der Gewählte sich zur Annahme bereit erklärt muss neu gewählt werden. Vor der Neuwahl muss aber erst eine Abwahl erfolgen.

W
w-j-l

23.07.2008 um 00:58 Uhr

"für die Abwahl ist die absolute Mehrheit (aller BRM) erforderlich."

Catweazle, wo hast Du das denn her? Kannst Du mir irgendein Stelle im BetrVG nennen, in der das für die Abberufung des Vorsitzenden oder Stellvertreters so bestimmt ist? Nein? Ich auch nicht.

Wenn das aber nirgends steht, dann gilt § 33 (1) BetrVG! Einfache Mehrheit, falls nix anderes bestimmt ist!

Das kann ja wohl auch nicht sein, dass ich - sofern ohne Gegenkandidat - mit einer einzigen Stimme gewählt werden kann, und dann soll für die Abberufung plötzlich eine absolute Mehrheit erforderlich sein.

W
Wanda

23.07.2008 um 01:52 Uhr

@ Pirat ...was meinst du?

C
Catweazle

23.07.2008 um 01:54 Uhr

@w-j-l,

stimmt, ich war auf dem berühmten Holzweg.

W
Wanda

23.07.2008 um 01:58 Uhr

STOPP !

es geht nicht um die wahl des vorsitzenden oder seines stellvertreters in der kostituierenden sitzung.

eine ganz "normale" BR-Sitzung also, der stlv. vorsitzende ist länger erkrankt, nun soll ein neuer vertreter her. dieser wird in abwesenheit vorgeschlagen und auch einstimmig benannt. der "gewählte" kollege hat sich vorher nicht dazu geäussert und auch keine vollmacht oder ähnliches vorgelegt.

ist diese ernennung wirksam?

ist es so besser zu verstehen?

danke lg johannes

I
Immie

23.07.2008 um 02:20 Uhr

@Wanda Nun ja...ist denn "alte" Stellvertreter zurückgetreten oder abgewählt worden?

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Wanda

23.07.2008 um 02:29 Uhr

@ immi siehe: ...der stlv. vorsitzende ist länger erkrankt...

OK? lg johannes

I
Immie

23.07.2008 um 02:52 Uhr

@Wanda Sorry , aber das ist egal... entweder ihr wählt euren Stellvertreter ab...und dann einen Neuen... oder ihr wählt einen Stellvertreter vom Stellvertreter... So wie ihr das macht , zumindest hört sich das so an , macht ihr da huddel und brassel.

W
Wanda

23.07.2008 um 03:05 Uhr

...das sehen wir aber anders, wir können doch eine krankheitsvertretung beschliessen!

N
Nemeth

23.07.2008 um 09:41 Uhr

@Wanda

aber dann ist es doch der Stellvertreter vom Stellvertreter und nicht der Stellvertreter des BRV.

Siehe Beitrag von Immi

W
Wanda

23.07.2008 um 19:17 Uhr

@nemeth ...hallo... es geht eigentlich nicht so sehr darum, wer für wen gewählt wird. es geht mir darum, festzustellen, ob ein br-mitglied zu irgendeinem "job" in abwesenheit bestimmt werden kann! ok? lg johannes

I
Immie

24.07.2008 um 00:30 Uhr

@Wanda Je nach dem "Wen" ihr "Wie" gewählt habt, ist das völlig Schnuppe, da ihr dann noch mal von vorn anfangt. Da du dich dazu aber nicht äusserst...

W
Wanda

24.07.2008 um 01:32 Uhr

hallo und danke schon mal ...

also noch einmal zum mitschreiben: ein ordentliches mitglied soll z. b. in eine arbeitsgruppe leiten. das mitglied ist aber in der sitzung nicht anwesend. das restliche gremium beschließt (wählt) ihn nun in diese gruppe. soweit OK ? dann die frage: ist diese wahl(ernennung) rechtens? das mitglied hat sich vorher in keiner weise zum thema geäußert! lg johannes

I
Immie

24.07.2008 um 02:09 Uhr

Weisst du was...JA...und wenn das gewählte Mitglied sagt... ...mach ich nich...und tritt zurück...wählt ihr halt noch mal. Ist es das was du hören wolltest? Das nächste Mal (sollte es eins geben) drück dich genauer aus.

W
Wanda

25.07.2008 um 01:51 Uhr

@ immi ...wer lesen kann ist klar im vorteil!

deine sprüche kannst du dir in diesem forum sparen, sie helfen nicht wirklich!

P
pirat

25.07.2008 um 11:05 Uhr

Ahoi Immi, im deutschen Rechtssystem herrscht der Grundsatz Wer behauptet, muss beweisen.
Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll und deeskalierend sein, auf unberechtigte/debile Vorwürfe nicht zu reagieren. .-)

@Wanda Geschmeidig bleiben.

W
Wanda

26.07.2008 um 00:42 Uhr

@ pirat ..du hst ja recht, aber es sind so viele sinnlose kommentare geschrieben worden, irgendwie bekomme ich dann so einen hals!

@ alle eine lösung meiner fragestellung habe ich aber immer noch nicht bekommen.

lg johannes

I
Immie

26.07.2008 um 01:07 Uhr

Ich weiss ich soll mir meine Sprüche sparen...und erst recht hier...

Aber ich kann nicht anders...

Also das Einzige was ich gefunden habe, ist die Wahl in den Betriebsausschuss. Fitting 22. Aufl §27 RN 20 Stets ist erforderlich, das die für die Wahl vorgeschlagenen BRM mit ihrer Kanditatur einverstanden sind.

Wess aber nicht ob man das auch andere Wahlen ableiten kann.

Hoffe dein Hals schwillt nicht noch mehr...kann auch die Schilddrüse sein :-)

W
Wanda

26.07.2008 um 01:17 Uhr

@ immi ok, das hört sich doch schon viel besser an.

um das beispiel aufzunehmen: der kollege X ist nicht in der sitzung, alle anwesenden mitglieder schlagen den kollegen X vor. der br-vorsitzende sagt: "damit ist der kollege X gewählt!"

die frage aber bleibt: kann ein nicht anwesendes br-mitglied -hier kollege X - für ein (was-auch-immer-amt) bestimmt, gewählt oder ernannt werden?

bin gespannt wie es weitergeht. lg johannes

P
pirat

26.07.2008 um 01:22 Uhr

Ahoi Immi, ich mag sie.... ^^

@Wanda, über Sinn oder Unsinn einen Kandidaten vorzuschlagen, ohne Vorher sein OK einzuholen, will ich jetzt erst einmal nicht sinnieren... wenn ihr ihn trotzdem gewählt habt...ist er gewählt! BASTA! Das Ablehnen seinerseits steht auf einem anderen Blatt!

W
Wanda

26.07.2008 um 01:36 Uhr

@ pirat es ist mir schon klar, dass das nicht die feine englisch srt ist. es ist aber so gelaufen.

zitat:...wenn ihr ihn trotzdem gewählt habt...ist er gewählt! BASTA! zitatende

so agiert ja unser brv auch, ich möchte wissen wo das steht, dass das so ist.

lg johannes

P
pirat

26.07.2008 um 01:49 Uhr

@Wanda, schwierig... wo steht, dass es nicht so ist...?zwinker

W
Wanda

26.07.2008 um 02:02 Uhr

Ok,

dann nehme ich es mal so hin.

danke nochmals.

lg johannes

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