Hallo,

folgendes Sachverhalt:
1. Ordentliche BR-Sitzung
2. Ein Tagesordnungspunkt: Wahl eines Stellvertreters (wg. Krankheit des Amtsinhabers)
3. Gewählt wird ein nicht anwesendes Mitglied.

Frage:
kann ein Mitglied des Betriebsrats in Abwesenheit für ein Amt gewählt werden?
Es liegt auch keine Vollmacht oder Absichtserklärung des Kollengen vor.
Kann das Mitglied die Wahl (den Beschluss) in einer folgenden Sitzung annehmen?

Wäre toll, hierüber eine recht(s) sichere Auskunft zu bekommen.
lg
johannes