Erstellt am 22.07.2008 um 17:42 Uhr von Pirat
@Wanda,
ich möchte mich jetzt schon entschuldigen, wenn ich dir Unrecht tue, erst das Posting von @ trinda, jetzt du....ich kann mich eines gewissen Verdachts nicht erwehren.....
Erstellt am 22.07.2008 um 18:17 Uhr von Matze24
@Wanda,
§26 BetrVG:
"1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter."
Die Anwesenheit der Mitglieder an einem bestimmten Ort zur Wahl ist hiernach nicht gefordert. Hier geht es um ein einfaches Wahlverfahren. Genauso einfach kann der Stellvertreter als auch der Vorsitzende von seiner Position enthoben werden (einfache Mehrheit). Allerdings muss das Vorhaben in der Einladung zur Sitzung explizit genannt werden.
Auch nicht arbeitsfähige Betriebsratsmitglieder können sehr wohl Beschlüsse mitfassen.
Erstellt am 22.07.2008 um 18:30 Uhr von Catweazle
@Matze,
für die Abwahl ist die absolute Mehrheit (aller BRM) erforderlich.
@Wanda,
Eine Verpflichtung des BR-Mitglieds, das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden anzunehmen, besteht nicht (BAG 29. 1. 65, AP Nr. 8). Wenn der Gewählte sich zur Annahme bereit erklärt muss neu gewählt werden.
Vor der Neuwahl muss aber erst eine Abwahl erfolgen.
Erstellt am 22.07.2008 um 22:58 Uhr von w-j-l
"für die Abwahl ist die absolute Mehrheit (aller BRM) erforderlich."
Catweazle,
wo hast Du das denn her? Kannst Du mir irgendein Stelle im BetrVG nennen, in der das für die Abberufung des Vorsitzenden oder Stellvertreters so bestimmt ist? Nein? Ich auch nicht.
Wenn das aber nirgends steht, dann gilt § 33 (1) BetrVG!
Einfache Mehrheit, falls nix anderes bestimmt ist!
Das kann ja wohl auch nicht sein, dass ich - sofern ohne Gegenkandidat - mit einer einzigen Stimme gewählt werden kann, und dann soll für die Abberufung plötzlich eine absolute Mehrheit erforderlich sein.
Erstellt am 22.07.2008 um 23:52 Uhr von Wanda
@ Pirat
...was meinst du?
Erstellt am 22.07.2008 um 23:54 Uhr von Catweazle
@w-j-l,
stimmt, ich war auf dem berühmten Holzweg.
Erstellt am 22.07.2008 um 23:58 Uhr von Wanda
STOPP !
es geht nicht um die wahl des vorsitzenden oder seines stellvertreters in der kostituierenden sitzung.
eine ganz "normale" BR-Sitzung also, der stlv. vorsitzende ist länger erkrankt, nun soll ein neuer vertreter her.
dieser wird in abwesenheit vorgeschlagen und auch einstimmig benannt.
der "gewählte" kollege hat sich vorher nicht dazu geäussert und auch keine vollmacht oder ähnliches vorgelegt.
ist diese ernennung wirksam?
ist es so besser zu verstehen?
danke
lg
johannes
Erstellt am 23.07.2008 um 00:20 Uhr von Immie
@Wanda
Nun ja...ist denn "alte" Stellvertreter zurückgetreten oder abgewählt worden?
Erstellt am 23.07.2008 um 00:29 Uhr von Wanda
@ immi
siehe: ...der stlv. vorsitzende ist länger erkrankt...
OK?
lg
johannes
Erstellt am 23.07.2008 um 00:52 Uhr von Immie
@Wanda
Sorry , aber das ist egal...
entweder ihr wählt euren Stellvertreter ab...und dann einen Neuen...
oder ihr wählt einen Stellvertreter vom Stellvertreter...
So wie ihr das macht , zumindest hört sich das so an ,
macht ihr da huddel und brassel.
Erstellt am 23.07.2008 um 01:05 Uhr von Wanda
...das sehen wir aber anders, wir können doch eine krankheitsvertretung beschliessen!
Erstellt am 23.07.2008 um 07:41 Uhr von Nemeth
@Wanda
aber dann ist es doch der Stellvertreter vom Stellvertreter und nicht der Stellvertreter des BRV.
Siehe Beitrag von Immi
Erstellt am 23.07.2008 um 17:17 Uhr von Wanda
@nemeth
...hallo... es geht eigentlich nicht so sehr darum, wer für wen gewählt wird. es geht mir darum, festzustellen, ob ein br-mitglied zu irgendeinem "job" in abwesenheit bestimmt werden kann!
ok?
lg
johannes
Erstellt am 23.07.2008 um 22:30 Uhr von Immie
@Wanda
Je nach dem "Wen" ihr "Wie" gewählt habt,
ist das völlig Schnuppe,
da ihr dann noch mal von vorn anfangt.
Da du dich dazu aber nicht äusserst...
Erstellt am 23.07.2008 um 23:32 Uhr von Wanda
hallo und danke schon mal ...
also noch einmal zum mitschreiben:
ein ordentliches mitglied soll z. b. in eine arbeitsgruppe leiten. das mitglied ist aber in der sitzung nicht anwesend.
das restliche gremium beschließt (wählt) ihn nun in diese gruppe.
soweit OK ?
dann die frage: ist diese wahl(ernennung) rechtens?
das mitglied hat sich vorher in keiner weise zum thema geäußert!
lg
johannes
Erstellt am 24.07.2008 um 00:09 Uhr von Immie
Weisst du was...JA...und wenn das gewählte Mitglied sagt...
...mach ich nich...und tritt zurück...wählt ihr halt noch mal.
Ist es das was du hören wolltest?
Das nächste Mal (sollte es eins geben) drück dich genauer aus.
Erstellt am 24.07.2008 um 23:51 Uhr von Wanda
@ immi
...wer lesen kann ist klar im vorteil!
deine sprüche kannst du dir in diesem forum sparen, sie helfen nicht wirklich!
Erstellt am 25.07.2008 um 09:05 Uhr von pirat
Ahoi Immi,
im deutschen Rechtssystem herrscht der Grundsatz *Wer behauptet, muss beweisen*.
Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll und deeskalierend sein, auf unberechtigte/debile Vorwürfe nicht zu reagieren. .-)
@Wanda
Geschmeidig bleiben.
Erstellt am 25.07.2008 um 22:42 Uhr von Wanda
@ pirat
..du hst ja recht, aber es sind so viele sinnlose kommentare geschrieben worden, irgendwie bekomme ich dann so einen hals!
@ alle
eine lösung meiner fragestellung habe ich aber immer noch nicht bekommen.
lg
johannes
Erstellt am 25.07.2008 um 23:07 Uhr von Immie
Ich weiss ich soll mir meine Sprüche sparen...und erst recht hier...
Aber ich kann nicht anders...
Also das Einzige was ich gefunden habe, ist die Wahl in den Betriebsausschuss.
Fitting 22. Aufl §27 RN 20
Stets ist erforderlich, das die für die Wahl vorgeschlagenen BRM mit ihrer Kanditatur einverstanden sind.
Wess aber nicht ob man das auch andere Wahlen ableiten kann.
Hoffe dein Hals schwillt nicht noch mehr...kann auch die Schilddrüse sein :-)
Erstellt am 25.07.2008 um 23:17 Uhr von wanda
@ immi
ok, das hört sich doch schon viel besser an.
um das beispiel aufzunehmen:
der kollege X ist nicht in der sitzung, alle anwesenden mitglieder schlagen den kollegen X vor.
der br-vorsitzende sagt: "damit ist der kollege X gewählt!"
die frage aber bleibt: kann ein nicht anwesendes br-mitglied -hier kollege X - für ein (was-auch-immer-amt)
bestimmt, gewählt oder ernannt werden?
bin gespannt wie es weitergeht.
lg
johannes
Erstellt am 25.07.2008 um 23:22 Uhr von pirat
Ahoi Immi,
ich mag sie.... ^^
@Wanda,
über Sinn oder Unsinn einen Kandidaten vorzuschlagen, ohne *Vorher* sein OK einzuholen, will ich jetzt erst einmal nicht sinnieren...
wenn ihr ihn trotzdem gewählt habt...ist er gewählt! BASTA! Das Ablehnen seinerseits steht auf einem anderen Blatt!
Erstellt am 25.07.2008 um 23:36 Uhr von Wanda
@ pirat
es ist mir schon klar, dass das nicht die feine englisch srt ist.
es ist aber so gelaufen.
zitat:...wenn ihr ihn trotzdem gewählt habt...ist er gewählt! BASTA! zitatende
so agiert ja unser brv auch, ich möchte wissen wo das steht, dass das so ist.
lg
johannes
Erstellt am 25.07.2008 um 23:49 Uhr von pirat
@Wanda,
schwierig...
wo steht, dass es nicht so ist...?*zwinker*
Erstellt am 26.07.2008 um 00:02 Uhr von Wanda
Ok,
dann nehme ich es mal so hin.
danke nochmals.
lg
johannes