Nach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur ersten (konstituierenden) Sitzung des neuen BR ein. Der Ablauf dieser Sitzung ist ja wie folgt:
- Der Wahlvorstand lässt aus der Runde der neuen BR-Mitglieder einen Wahlleiter wählen
- Der Wahlleiter organisiert die Wahl des neuen Vorsitzenden
- Der neue Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung und lässt seinen Stellvertreter wählen
Bei uns gibt es nun das Problem, dass der "Kopf" der Hauptliste (bisheriger BR-Vorsitzender und auch "gedachter neuer Vorsitzender") zur ersten Sitzung und auch darüber hinaus krank sein wird (Folgen einer Operation)!
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Lädt der Wahlvorstand damit gleich ein Ersatzmitglied ein? (Wenn ja welches?)
- Kann der fehlende Betriebsrat trotzdem "in Abwesenheit" zum neuen Vorsitzenden gewählt werden?
- Wer übernähme denn dann die weitere Sitzung und die Wahl des Stellvertreters? (Der Wahlleiter?)