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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des BR-Vorsitzenden in Abwesenheit in der konstituierenden Sitzung?

W
WeWieg
Jan 2018 bearbeitet

Nach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur ersten (konstituierenden) Sitzung des neuen BR ein. Der Ablauf dieser Sitzung ist ja wie folgt:

  • Der Wahlvorstand lässt aus der Runde der neuen BR-Mitglieder einen Wahlleiter wählen
  • Der Wahlleiter organisiert die Wahl des neuen Vorsitzenden
  • Der neue Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung und lässt seinen Stellvertreter wählen Bei uns gibt es nun das Problem, dass der "Kopf" der Hauptliste (bisheriger BR-Vorsitzender und auch "gedachter neuer Vorsitzender") zur ersten Sitzung und auch darüber hinaus krank sein wird (Folgen einer Operation)! Daraus ergeben sich folgende Fragen:
  • Lädt der Wahlvorstand damit gleich ein Ersatzmitglied ein? (Wenn ja welches?)
  • Kann der fehlende Betriebsrat trotzdem "in Abwesenheit" zum neuen Vorsitzenden gewählt werden?
  • Wer übernähme denn dann die weitere Sitzung und die Wahl des Stellvertreters? (Der Wahlleiter?)
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Community-Antworten (1)

R
rolfo

03.03.2010 um 11:49 Uhr

In diesem Fall lädt der Wahlvorstand ein Ersatzmitglied, 1. Nachrücker der Liste ein. Der BRV kann aucgh in Abwesenheit gewählt werden, der gedachte Kollege sollte evtl. vorher erklären dass er im Falle einer Wahl die Wahl zuim BRV annnimmt. Der Wahlleiter lässt dann den Stelli wählen und der übernimmt als Vertreter des BRV das weitere.

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