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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht auf Unbefristung - für JAV-Mitglied?

S
Sabo
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle, ich als JAV-Mitglied wurde am 1.10.2006 befristet, mit der zustimmung vom BR, übernommen. Mir wurde damals versichert (vom BR) dass ich innerhalb der 2 Jahre eine unbefristung bekomme. Leider ist dem nicht so, mein AG stimmt einer unbefristeten weiterbeschäftigung nicht zu. Seine Argumentation: " Mit der freiwilligen Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrages hat Fr. XY ihr Einverständnis dokumentiert. Eine Umwandlung in ein unbefristetet Arbeitsverhältnis wird deshalb nicht vorgenommen."

Jetzt meine Frage: Wie stehen meine Chancen vorm Arbeitsgericht?

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Community-Antworten (4)

S
Schnorro

22.07.2008 um 15:36 Uhr

Hi,

da hat dein BR gelinde gesagt scheisse gebaut! Du hast jetzt im nachherein keine Chance mehr was zu ändern.

Aber du lernst, verlasse dich nie auf mündliche zusagen!

Gruß

W
w-j-l

22.07.2008 um 16:16 Uhr

Sabo, denkst Du denn, Du haettest 2006 schon Chancen auf einen unbefristeten Vertrag gehabt? Wohl eher nicht.

Die Aussage Deines BR ist also allenfalls "unvorsichtig" gewesen.

Ist denn fuer Deinen Arbeitsplatz eine Ersatzeinstellung vorgesehen? Wenn Du sie beim Wort nehmen willst, dann fordere sie auf, Ersatzeinstellungen nicht zuzustimmen.

A
Alexa

22.07.2008 um 20:37 Uhr

Hallo Sabo, so ein Forum hier in allen Ehren. Aber "vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!"

Ich rate Dir dringend dich von einem Juristen (Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsanwalt) beraten zu lassen. Alles was an "Beweismitteln" zu beschaffen ist, vorlegen! Aussagen ggf. wenigstens als Gedächtnisprotokoll dokumentieren und mitnehmen!

Und noch eine Frage: Warum hast Du Dich bei der klaren Rechtslage was die Übernahme von JAV betrifft, denn auf einen befristeten Vertrag eingelassen? Hätte der Arbeitgeber damals so gute Gründe gehabt Deine Übernahme zu verhindern (keine Beschäftigung)??

M
Mona-Lisa

22.07.2008 um 21:08 Uhr

@sabo, einen kleinen Vorwurf kann ich dir nicht ersparen......

Wenn du den Antrag zur Übernahme stellst, solltest du zu diesem Zeitpunkt schon wissen, was für Rechte du hast. Das hast du - so wie du das "Problem" beschreibst - eben nicht getan...... Dass der Betriebsrat auch noch verkehrt reagiert, entschuldigt dich nicht. Es ging um DEINE Festeinstellung...... Du bist Versprechungen aufgesessen, die nicht passiert wären, wenn du den § 78a BetrVG genau durchgelesen hättest. Aber alles wenn und aber und hättest nützt dir heute nicht's mehr! Du hast die Befristung unterschrieben und auch ein Jurist würde (vermutlich! Ich bin keiner) dasselbe sagen.......

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