Erstellt am 22.07.2008 um 07:52 Uhr von Nemeth
@NeulingBR
Du kannst das Amt bis zu Deinem Ausscheiden wahrnehmen.
Aber vielleicht ist es im Sinne des BR und einer guten Übergabe sinnvoll vorher das Amt niederzulegen und eine/n NachfolgerIn zu wählen.
Erstellt am 22.07.2008 um 08:09 Uhr von mainpower
Hallo,
und evtl. einen neuen Stellvertreter falls er das Amt des BRV übernimmt.