Kündigung seitens BR-Mitglied - wann muss das Ersatzmitglied für BRV nachrücken?
Ich bin Vorsitzende unseres Betriebsrates und habe auf Ende September gekündigt. Kann ich weiterhin die Position der BR Vorsitzene bis zu diesem Zeitpunkt wahrnehmen oder muss mit meiner Kündigung schon das Ersatzmitglied nachrücken?
Community-Antworten (2)
22.07.2008 um 09:52 Uhr
@NeulingBR
Du kannst das Amt bis zu Deinem Ausscheiden wahrnehmen.
Aber vielleicht ist es im Sinne des BR und einer guten Übergabe sinnvoll vorher das Amt niederzulegen und eine/n NachfolgerIn zu wählen.
22.07.2008 um 10:09 Uhr
Hallo, und evtl. einen neuen Stellvertreter falls er das Amt des BRV übernimmt.
Verwandte Themen
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Höhergruppierung erst bewilligt dann zurückgezogen
ÄlterHallo Zusammen Ich habe eine Frage bezüglich einer seitens des Arbeitgebers bewilligten Höhergruppierung und anschliessender Rückziehung dieser. Ablauf: Im Januar 07 wurde in Rücksprache mit d