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Amtsendhebung Betriebsrat

B-H
BR - Holli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin Betriebsratsmitglied in einem Unternehmen mit achtzig Mitarbeitern, so setzt sich das BR – Gremium aus 5 Mitgliedern zusammen.

Zwei der Mitglieder werden in den Gesamtbetriebsrat entsandt. Dieser setzt sich wiederum aus 10 Mitgliedern zusammen, da im Unternehmen 5 BR – Gremien installiert sind.

Im Rahmen einer Gesamtbetriebsratssitzung wurde nun eine Betriebsvereinbarung geschlossen und unterzeichnet. In der Vereinbarung wurde die Nutzung einer Onlineplattform im Intranet geregelt um beispielsweise Reisekostenabrechnungen zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein internationales Unternehmen mit Hauptsitz in den Staaten. Ohne dabei großartige Einzelheiten anzusprechen zu wollen, werden im Zuge dieser Onlineplattform beispielsweise Daten auf einem Server in den Staaten gespeichert und verarbeitet.

So weit so gut!

Der Clou an der Sache ist, dass die GBR – Delegierten unseres Gremiums der Vereinbarung zustimmten ohne eine Vereinbarung in Händen zu halten bzw. keinerlei Vorstellung über deren Inhalte. Dennoch stimmten sie der Vereinbarung bedienungslos zu. Im Rahmen einer Diskussion mit den GBR – Delegierten wurde schnell klar, dass man sich keinerlei Gedanken über die Konsequenzen machte und die Situation als Bagatelle abstempelte.

Meine Gedanke ist nun folgender: Reicht dieses Verhalten aus um eine grobe Amtspflichtverletzung zu begründen und ein Amtsendhebungsverfahren eines Betriebsratsmitgliedes (Mitglieder) zu erwirken?

Für Euere Informationen und Sichtweisen schon an dieser Stelle meinen besten Dank.

5.90302

Community-Antworten (2)

P
paula

12.05.2008 um 19:50 Uhr

Was willst Du genau? Sollen jetzt Eure GBR-Mitglieder Ihr BR-Mandat verlieren? Da sehe ich ehrlich überhaupt kein Ansatzpunkt für. Der GBR hat hier ein MBR ausgeübt. Nicht in Eurem Sinne aber das muss der GBR schließlich auch nicht. Der GBR handelt im Bereich der originären Zuständigkeit schließlich autonom. Nach dem was Du schreibst hätte der GBR hier sicher mehr regeln sollen aber das muss er entscheiden.

Wenn Euer BR nun der Meinung ist dass den in den GBR entsandten Mitgliedern die Delegation entzogen werden soll. Das könnt Ihr ja machen. Dafür bedarf es ja keiner Begründung

B-H
BR - Holli

12.05.2008 um 20:17 Uhr

Hallo Paula,

zunächst vielen Dank für Deine Bemühungen.

Was will ich genau? Das kann ich Dir ganz einfach erklären: Die Delegierten für den GBR sollten einfach nur einen guten Job machen, dabei spielt mir die Regelung des MBR und der orginären Zuständigkeit erst einmal überhaupt keine Rolle. Darüber hinaus stelle ich jetzt auch gar nicht die Leistung des GBR in Frage, als vielmehr die Motivation zweier Delegierten, nämlich die aus der eigenen Reihe.

Für mich stellt sich nicht die Frage in wie weit jemand seiner Aufgabe als Interessenvertreter gerecht wird, sondern ob er es überhaupt macht. In diesem Fall stimmte man einer Regelung zu, die man nachweisbar nicht kannte. Hier spreche ich auch nicht vom GBR, um das nochmals zu betonen, sondern von der Motivation einzelner Teilnehmer.

Man darf dabei nicht vergessen, dass die Delegierten über die orgiginäre Zuständigkeit die Interessen von achtzig Mitarbeitern vertreten, zumindest diese aus dem eigenen Betrieb. Ich denke das lehnt sich sehr stark an eine grobe Pflichtverletzung an.

Wenn es dabei so einfach wäre die Delegierten abzuwählen und zwei neue Vertreter zu bestimmen, dann wäre für mich die Situation auch nicht tragisch, aber das ist nun nicht der Fall, denn die Mehrheit zur Grundlage einer Abwahl wird nicht zu stande kommen.

Genau aus diesem Grund stellte ich die Diskussion in den Raum, denn wenn überhaupt eine Möglichkeit besteht, dann nur diese einer Amtendhebung. Eben deswegen stellt sich mir die Frage, ob der Pflichtverstoß eine Amtsendhebung rechtfertigen wüde?

Für mich persönlich brauch ich nicht darüber nach zu denken, denn dieses Verhalten hat nichts mit der Erfüllung des Wahlauftrages zu tun, sondern spiegelt ein ausgesprochenes Desinteresse, ob mit dem nötigen MBR oder etwas anderem.

Nochmals vielen Dank Paula

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