Empfangsbestätigung - Muß ich (BRV) das oder kann ich das wenn ich das möchte?
Danke für die Antworten. Ich habe mich aber nicht richtig ausgedrück. Ich bin BRV und soll die Anhörungen vom AG, mit meiner Unterschrift für den Empfang der Unterlagen bestätigen. Muß ich dass oder kann ich das wenn ich das möchte?
Community-Antworten (7)
20.07.2008 um 19:08 Uhr
@elfi, deine Fragestellung war tatsächlich etwas unglücklich...... :-)) Habe aber zuerst eine Bitte: Wenn du Zusatzinformationen zu deiner ersten Frage hast, bitte keinen neuen Thread eröffnen, sondern an den ersten anhängen, ja?
Ich sehe keine Veranlassung, eine Unterschrift als Empfangsbestätigung zu leisten. Du als BRV bekommst die Anhörungen und ab dem nächsten Tag laufen die Fristen an. Mit welcher Begründung verlangt der AG diese Unterschrift?
20.07.2008 um 19:18 Uhr
Also love it, change it or leave it, eine Entscheidung die jeder für sich selbst trifft, aber unbedingt treffen muss.
20.07.2008 um 19:53 Uhr
Never leave Midnightlady
20.07.2008 um 20:33 Uhr
@Midnight,
niemals nicht würd ich dich verlassen wie kommst du nur auf so einen kasten? ich kann doch kaum und überhaupt die Pfoten von dir lassen :-)
Immer wenn ich dein Bild anseh mein Wedel in die höhe geht .... Mein Näsen ganz feut dann wird .... ich wild auf der stelle hüfpend erwartungsvoll zum Fenster(Windwos) raus schaue ....
O.K ich muss nun Kalt Duschen gehen , meine Kunden sonst meine Ergegung falsch verstehen :-)))))
21.07.2008 um 01:01 Uhr
Hallo Elfi, ich finde das mit der "Quittierung" garnicht mal so schlecht. Es geht ja wohl auch um die Fristen. Ich habe es erlebt, das der Arbeitgeber ein Kündigungsanschreiben in der Poststelle ins Fach für den BR gelegt hat, was dummerweise an diesem Tag nicht mehr geleert wurde. Am folgenden Tag erst am späten Vormittag hat das Ganze dann ziemlich viel Turbulenz ausgelöst, weil die Tagesordnung für die geplante BR-Sitzung deswegen noch geändert werden musste und die BR-Vorsitzende natürlich die ganze Akte lesen wollte. Vielleicht verschafft eine Regelungsabrede über den Austausch von wichtigen Schreiben etwas mehr Transparenz und Verlässlichkeit.
21.07.2008 um 08:56 Uhr
Hallo, mit der Unterschrift und Datum bestätige ich dem AG dass das Schriftstüch beim BR eingegangen ist. Da gibt es dann kein wenn und aber wann der Vorgang beim BR eingegangen ist. Somit habe ich eine Rechtssicherheit für beide Seiten.
21.07.2008 um 14:25 Uhr
Ich verlange seit einiger Zeit von meinem AG auch eine Empfangsbestätigung für meine Post an AG, da es schon einige Male hieß: Dieses Schreiben des BR haben wir nie erhalten.... Und so finde ich es sehr korrekt, wenn auch der BR seine Empfangsbestätigung gibt. Ich denke jedoch nicht, dass er das MUSS.
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