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Grober Verstoß gegen das BetrVG - ein BRM leitet zur Zeit die Geschäffte des Betriebes?

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Sonneschein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ich in der BRV , möcht mal eure Meinung wissen! Wir hatten in dieser Woche BR-Sitzung, eine von unseren Mitgliedern ist im Büro tätig, aber keine leitende Angestellte. Nun hab ich heut raus bekommen, dass Sie zur zeit die Geschäffte des Betriebes leitet , weil unsere Cheffin im Urlaub ist. Soll ich sie aus den BR schmeisen lassen? Normaler weise hätte Sie nicht an der BR-Sitzung teilnehmen dürfen und das mir mitteilen müssen.

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Community-Antworten (9)

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pirat

18.07.2008 um 22:28 Uhr

@ Sonneschein,

....Soll ich sie aus den BR schmeisen lassen?..und wie stellst du dir das vor...

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Sonneschein

18.07.2008 um 22:37 Uhr

Nach den § 23BetrVG, wir hatten wirklich einnige neue wichtige Themen, was die GL noch nicht wissen dürf.

S
Sonneschein

18.07.2008 um 22:40 Uhr

An Pirat nach BetrVG § 23 , ist ist sowie so gegen alles was von den Mitarbeitern angesprochen wird.

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pirat

18.07.2008 um 22:57 Uhr

@Sonneschein, dass du den 23iger meinst, war mir klar. Na dann viel Glück, du wirst es brauchen....

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Immie

18.07.2008 um 23:03 Uhr

@Sonnenschein Wenn sie zur Zeit die geschäfte leitet, genesst sie scheinbar so ganz generell das Vertrauen der Cheffin. das macht sie aber noch lange nicht zur leitenden Angestellten. Oder etwa doch?

S
Sonneschein

18.07.2008 um 23:13 Uhr

Hallo Immi das hatte ich schon im ersten teil geschrieben, nein macht sie nicht gleich zum leitende Angestellte, aber sie vertritt die Interessen des betriebs und nicht des betriebsrats oder der Mitarbeiter

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paula

18.07.2008 um 23:25 Uhr

das was du hier beschreibst ist noch lange kein Thema für ein Verfahren nach § 23 BetrVG. Wo ist der Verstoss konkret?

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Peanuts

19.07.2008 um 13:17 Uhr

"aber sie vertritt die Interessen des betriebs und nicht des betriebsrats oder der Mitarbeiter"

Ich habe einmal davon gehört und gelesen, dass auch der Betriebsrat das Interesse des Unternehmens/Betriebes zu berücksichtigen und zu wahren hat...

"Nun hab ich heut raus bekommen, dass Sie zur zeit die Geschäffte des Betriebes leitet , weil unsere Cheffin im Urlaub ist."

Wow... so mit allem Zickezacke, das dazu gehört? Mit Vertretungsbefugnis nach außen und überhaupt?

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Alexa

19.07.2008 um 14:19 Uhr

Hallo Kolleginnen und Kollgegen, ich denke man sollte dieses "Problem" mal etwas nüchterner betrachten. Wer auf welcher Position welche Interessen vertritt ist eine sehr spannend zu diskutierende Frage - aber wird nie abschließend zu beantworten sein.

Wenn ein BR-Mitglied mal befristet eine leitende Angestellte vertritt, wird sie nach meiner Einschätzung nicht zu einer ltd. Ang. Die Frage der Wählbarkeit - und damit auch der Berechtigung der Ausübung eines BR-Mandates wird ja durch den Wahlvorstand beim Wahlvorschlag geprüft. Wenn sich dann keine Änderungen ergeben (!), gilt diese Entscheidung durch die gesamte Wahlperiode.

Hier im konkreten Fall bräuchten wir die Info, ob sie wirklich mit allen Berechtigungen einer ltd. Ang. (befristet) ausgestattet war - dann hätte sie sich für diesen Zeitraum gegenüber dem BR für verhindert erklären können. Wenn nicht, dann ists vielleicht eine Frage des Anstandes (und der Arbeitsbelastung in der Vertreterrolle) sich da mal für die fragliche Zeit ebenfalls zu entschuldigen. Sicher genügt das nicht den formalen Anforderungen der Verhinderung, tut aber dem Klima besser.

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