Erstellt am 18.07.2008 um 10:33 Uhr von Werner
Moin Frost,
Ja sicher: wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit gegeben sind.
Erstellt am 18.07.2008 um 17:49 Uhr von Der alte Heini
Frost
das ist nur möglich,wenn vergleichbare Arbeitnehmer auch Kurzarbeit machen.
Denn, ein Betriebsratsmitglied darf aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit nicht schlechter oder besser
gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmer.