Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschutz - selbst kündigen oder sich kündigen lassen?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Mitarbeiterin kann nach Mutterschutz Ihr Arbeitsverhältnis durch fehlende Kinderbetreuung nicht antreten. Wie sollte sich die Mitarbeiterin verhalten sollte sie selbst kündigen oder sich kündigen lassen (Wie verhält es sich mit der Arbeitslosengeldsperre/Abfindung ?
Community-Antworten (4)
18.07.2008 um 12:16 Uhr
Wenn es nach der Elternezit aus Gründen der Kinderbetreuung nicht möglich ist, die alte Arbeit wieder aufzunehmen, dann muß man grundsätzlich selber kündigen und dieses mindestens 3 Monate vorher tun. Vom Arbeitsamt gibt es i.d.R. keine Sperre, wenn dieses nachvollziehbar ist. (Z.B. Teilzeitantrag vom Arbeitgeber abgelehnt).
18.07.2008 um 12:37 Uhr
@David_gegen_Goliath wie jetzt? Hat sie denn überhaupt Anspruch? da Sie steht doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
18.07.2008 um 12:42 Uhr
Hallo Lotte5, ist es das Ende des Mutterschutzes oder Ende der Elternzeit? Bei Ende des Mutterschutzes hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit.
18.07.2008 um 12:54 Uhr
@werner: Wenn Sie gar keine Kinderbetreuung nachweisen kann, freut sich in der Tat das Arbeitsamt. Etwas anders liegt der Fall, wenn sie z.B. von 8-12 (Kind im Kindergarten) arbeiten kann; oder ab 16:00 (papa@home), diese Arbeitszeiten aber nachweislich in der alten Firma nicht möglich waren...
@Lotte: Welche Abfindung? Und wenn der Arbeitgeber eine plausible (notfalls gerichtsfeste!) Erklärung nach §8(4) TzBfG liefert, gibts keine Sperrzeit. ALG gibts allerdings nur von der theoretisch möglichen Teilzeit.
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