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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mutterschutz / Betriebsvereinbarung / Richtlinien - Umgehensweise?

U
Unglaublich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht kann mir hier einer mit Infos unterstützen bzw. mir helfen wie ich da weiter komme. Bin BR Mitglied als Frauenquote im gewerblichen Bereich und nun wird mir des öfteren die Frage gestellt (von „unseren Frauen“ 43 Frauen, von ca. 1500 AN Rest alles männlich) wie gehen wir damit um wenn eine der Frauen schwanger wird. Dieses wurde bei uns im unternehmen beim Arbeitsdirektor angesprochen und dieser sagte das ein Konzept ausgearbeitet werden muss, wie man damit umgehen wird. Diese Thema ist hier von BR - Gremium nicht unbedingt erfreulich aufgenommen worden, bzw. beliebt ist das nicht. Habe mich natürlich jetzt schon sehr viel belesen, allerdings fehlt mir irgendwie ein Leitfaden. Die Anfrage bei uns bei der Personal + Rechtsabteilung bezogen auf den Ansprechpartner in unserem Unternehmen – wer dafür Zuständig ist und wie wir damit umgehen. Die antwort lautete: Alle Referenten bei Personal + Recht können zu diesem Thema Auskunft geben, wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Hausintern gibt es keine festen Vorgehensweisen! Kann mir jemand behilflich sein ?!? bzw Anregungen geben! Ich wäre sehr dankbar

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Community-Antworten (5)

P
pirat

17.07.2008 um 11:30 Uhr

@Unglaublich, ... wer dafür Zuständig ist und wie wir damit umgehen ....gaaanz gaaanz vorsichitg! Sorry, so ganz verstehe ich dein Ansinnen nicht!

J
Jube

17.07.2008 um 13:50 Uhr

@Unglaublich habe auch mehrmals lesen müssen, glaube aber ich weiss jetzt, worum es Dir geht: beim Ministerium gibt es jede Menge Broschüren, dann gibt es da noch Gesetze, wie z.B. BundeserziehungsgeldGes., MutterschutzGes., MutterschutzrichlinienVO, (z.b. in: Arbeits- und Sozialordnung von Kittner, oder einfach mal ergooglen).

P
pirat

17.07.2008 um 14:07 Uhr

@Jube, dann bin ich ja nicht allein....

@Unglaublich, ... nach offizieller Kenntnis an den BR setzt sich die BR Kollegin (zuständig für Frauenfragen) mit ihr in Verbindung. Erklärt der MAIn wo sich die Ruheräume/Sozialräume mit Liegen usw. befinden. Dann kommen die erwähnten Proschüren von Jube zum Einsatz und der Hinweis, jeder Zeit bei Bedarf, den BR als Ansprechpartner aufsuchen zu können... wozu dann eine BV?

A
Akira

17.07.2008 um 14:23 Uhr

Hallo unglaublich

Pirat und Jube

Werden die weiblichen MA erst jetzt schwanger? Wie wurde diese, in der Zeit vor deinen Fragen na ich glaube das Wort "behandelt" passt nicht so ganz. Sind diese MA in der Porduktion oder in den Büros tätig?

Personal + Recht können zu diesem Thema Auskunft geben, wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Hausintern gibt es keine festen Vorgehensweisen!

Keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden? Diese wird bei uns bei Meldung Schwangerschaft gemacht

U
uhu

17.07.2008 um 14:40 Uhr

@Unglaublich wieso braucht ihr ein Konzept zum Umgang mir schwangeren Frauen? Versteh' ich nicht; ist doch alles geregelt in einschlägigen Gesetzen; der BR sollte sich aber darin auskennen und darüber zu wachen, dass diese Vorschriften auch umgesetzt werden; siehe Antwort 2 von Jube; oder dürfen bei euch Frauen nur mit Konzept schwanger werden :-))

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