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Fahrkostenerstattung - zur Betriebsratssitzung als BR Mitglied?

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, habe was in eigener Sache. Fahrt zur Betriebsversammlung am freien Tag habe ich nach § 44, Abs.1 SGB IX erstattet bekommen. Die Fahrt zur Betriebsratssitzung als BR Mitglied ( bin auch SBV)auch am freien Tag aber nicht. Wie komme ich doch noch an das Geld ? Vielleicht § 40 im SGB ? Oder gibt es da noch was anderes ? LG Sarmale

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Community-Antworten (5)

K
klinik

17.07.2008 um 09:07 Uhr

@sarmale,

schau mal § 37 Rz. 42+77+91 BetrVG, Fitting- im groben und ganzen legt die Rechtsprechung nur fest, das es sich um erforderliche BR-Tätigkeit handeln muss. Schau es Dir mal an.

U
uhu

17.07.2008 um 09:42 Uhr

@sarmale mach ein Schreiben an den AG, mit Info wann die BR Sitzung war an der du pflichtgemäß außerhalb deiner regulären ArbZeit teilgenommen hast; und den Hinweis : Nach § 37 Abs. 3 BetrVG ist vor Ablauf eines Monats eine entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewähren. Ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

Z
zuli

17.07.2008 um 12:25 Uhr

@sarmale

Geht es hier um die Arbeitszeit oder um die Fahrtkosten? Und wieso §44 (1) SGB IX? da handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Wenn Du SBV bist, bekommst Du Dein Geld bei Tätigkeiten für die SBV nach § 96 SGB IX. Wenn Du also als Schwerbehindertenvertreter an der Betriebsversammlung teilnimmst, fällt das darunter. Nimmst Du als Mitarbeiter daran teil, ist die Versammlungszeit incl. An- und Abfahrtszeit als Arbeitszeit zu vergüten (§44 BetrVG!).

Außerdem hast Du nach §95 (4)SGB IX das Recht an allen BR-Sitzungen teilzunehmen. Wenn Sitzungstermin ist, kann es ja eigentlich kein freier Tag mehr sein, schließlich ist SBV-Arbeit ja auch Arbeit. Also Arbeitszeitbeginn beim Eintreffen an der Stempeluhr oder mit Sitzungsbeginn, dass hängt auch davon ab, wie das bei Euch geregelt ist.

Etwas anderes sind eventuelle zusätzliche Fahrtkosten, falls die Versammlung nicht an Deiner normalen Arbeitsstelle stattfindet. Ich weiß nicht, wie das bei Euch geregelt ist. Wenn ich bei uns eine dienstliche Fahrt unternehmen will, reserviere ich mir einfach einen Dienstwagen. Wenn keiner da ist, beantrage ich, dass ich mit dem Privat-PKW fahren darf und kann dann die gefahrenen Kilometer abrechnen.

Als SBV oder als BR (mir ist nicht ganz klar, ob Du beides oder entweder oder bist) solltest Du aber das SGB IX und das BetrVG auseinanderhalten können. § 40 SGB (ich vermute Du meinst IX, denn es gibt ja noch mehr Sozialgesetzbücher, als nur das neunte!), bezieht sich auf Leistungen/Werkstätten für Behinderte.

Zuli

S
sarmale

17.07.2008 um 14:24 Uhr

Hallo Zuli, natürlich hast du recht, dass es hier um den § 44 im BetrVG geht und nicht um den SGB IX. Wenn man beide Funktionen inne hat, kann man schon mal ins Schleudern kommen. Sorry. Also, es ging jetzt nur um die An-und Abreise zur BR-Sitzung als BR Mitglied in einem freien Tag. Aber inzwischen bin ich soweit, wenn das Symbol für eine ganztätige BR-Sitzung im Dienstplan eingetragen ist, ist es ja auch kein freier Tag mehr. Also hat der AG die zusätzlichen Fahrtkosten mit meinen Pkw zu übernehmen. Das ist mein Standpunkt. Aber ich finde nicht die Stelle im Gesetzestext, wo ich ihm das verklickern kann, und der AG stellt sich stur.

P
pirat

17.07.2008 um 14:44 Uhr

@sarmale, so sieht es das BAG........ Beschluss vom 16.01.2008 – 7 ABR 71/06

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