Erstellt am 17.07.2008 um 07:07 Uhr von klinik
@sarmale,
schau mal § 37 Rz. 42+77+91 BetrVG, Fitting- im groben und ganzen legt die Rechtsprechung nur fest, das es sich um erforderliche BR-Tätigkeit handeln muss. Schau es Dir mal an.
Erstellt am 17.07.2008 um 07:42 Uhr von uhu
@sarmale
mach ein Schreiben an den AG, mit Info wann die BR Sitzung war an der du pflichtgemäß außerhalb deiner regulären ArbZeit teilgenommen hast; und den Hinweis : Nach § 37 Abs. 3 BetrVG ist vor Ablauf eines Monats eine entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewähren. Ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Erstellt am 17.07.2008 um 10:25 Uhr von zuli
@sarmale
Geht es hier um die Arbeitszeit oder um die Fahrtkosten? Und wieso §44 (1) SGB IX? da handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Wenn Du SBV bist, bekommst Du Dein Geld bei Tätigkeiten für die SBV nach § 96 SGB IX. Wenn Du also als Schwerbehindertenvertreter an der Betriebsversammlung teilnimmst, fällt das darunter. Nimmst Du als Mitarbeiter daran teil, ist die Versammlungszeit incl. An- und Abfahrtszeit als Arbeitszeit zu vergüten (§44 BetrVG!).
Außerdem hast Du nach §95 (4)SGB IX das Recht an allen BR-Sitzungen teilzunehmen. Wenn Sitzungstermin ist, kann es ja eigentlich kein freier Tag mehr sein, schließlich ist SBV-Arbeit ja auch Arbeit. Also Arbeitszeitbeginn beim Eintreffen an der Stempeluhr oder mit Sitzungsbeginn, dass hängt auch davon ab, wie das bei Euch geregelt ist.
Etwas anderes sind eventuelle zusätzliche Fahrtkosten, falls die Versammlung nicht an Deiner normalen Arbeitsstelle stattfindet. Ich weiß nicht, wie das bei Euch geregelt ist. Wenn ich bei uns eine dienstliche Fahrt unternehmen will, reserviere ich mir einfach einen Dienstwagen. Wenn keiner da ist, beantrage ich, dass ich mit dem Privat-PKW fahren darf und kann dann die gefahrenen Kilometer abrechnen.
Als SBV oder als BR (mir ist nicht ganz klar, ob Du beides oder entweder oder bist) solltest Du aber das SGB IX und das BetrVG auseinanderhalten können. § 40 SGB (ich vermute Du meinst IX, denn es gibt ja noch mehr Sozialgesetzbücher, als nur das neunte!), bezieht sich auf Leistungen/Werkstätten für Behinderte.
Zuli
Erstellt am 17.07.2008 um 12:24 Uhr von sarmale
Hallo Zuli, natürlich hast du recht, dass es hier um den § 44 im BetrVG geht und nicht um den SGB IX. Wenn man beide Funktionen inne hat, kann man schon mal ins Schleudern kommen. Sorry. Also, es ging jetzt nur um die An-und Abreise zur BR-Sitzung als BR Mitglied in einem freien Tag. Aber inzwischen bin ich soweit, wenn das Symbol für eine ganztätige BR-Sitzung im Dienstplan eingetragen ist, ist es ja auch kein freier Tag mehr. Also hat der AG die zusätzlichen Fahrtkosten mit meinen Pkw zu übernehmen. Das ist mein Standpunkt. Aber ich finde nicht die Stelle im Gesetzestext, wo ich ihm das verklickern kann, und der AG stellt sich stur.
Erstellt am 17.07.2008 um 12:44 Uhr von pirat
@sarmale,
so sieht es das BAG........ Beschluss vom 16.01.2008 – 7 ABR 71/06