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Mittagszeit anrechnen als Arbeitszeit möglich?? Oder nur gegen das Gesetz??

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escapadus
Jan 2018 bearbeitet

Noch ein weiteres aktuelles Thema Seit über 25 Jahren wurde hier im Haus vereinbart, dass die Mittagszeit (30Min) als Betreuungszeit angerechnet wird. Das heißt, durch die Betreuung von Menschen mit Behinderung, nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch am Mittagstisch, wurde diese Zeit der Arbeitszeit angerechnet. Was natürlich für die Kolleginnen und Kollegen hervorragend ist. Nun wurde das Thema wieder einmal wie so oft aufgerollt. Es könnte ja etwas passieren, wegen evtl. Übermüdung, Nichteinhaltung der halbsstündigen Pause. Sachverhalt ist: Ein Betreuer einer Arbeitsgruppe geht mit dieser zum Mittagstisch in der Werkskantine, hilft ggf. Essen zerkleindern, Medikamente ausgeben, sitz mit jenen an einem Tisch und kann aber selbst auch zu Mittag essen. Nur ´halt mit der Option, dass, falls notwendig Hand angelegt werden muss. Nicht gesetzeskonform, aber von beiden Seiten geduldet! Frage: Kann der Chef diese Regelung einfach so kappen oder gibt es hier eine Möglichkeit der Anrechnung zur Arbeitszeit tatsächlich?? Angestrebt wäre von der Belegschaft natürlich diese bestehende Variante beizubehalten!!

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Community-Antworten (6)

J
Jube

16.07.2008 um 14:18 Uhr

@ escapadus bei uns ist es ähnlich, es wird "halblegal" eine Virtelstunde der Pausenzeit als Arbeitszeit bezahlt, jedem ist klar, dass das nicht rechtens ist. Einzelne Kollegen jedoch wollen eine "richtige" Pause (wollen aber nicht wirklich die Zeit dann auch nacharbeiten). Es stehen bei uns jedoch auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung, die es ermöglichen, dann auch wirklich abschalten zu können und nicht doch von A. oder B. angesprochen zu werden. Dies ist aber die Voraussetzung, die wir als BR fordern, bevor wirklich "richtige" Pausen eingeführt werden sollten.

M
Mainpower

16.07.2008 um 14:48 Uhr

Hallo, gesetzlich vorgeschriebene Pausen MÜSSEN eingehalten werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind das mindestens 30 Minuten. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nachzulesen im Arbeitszeitgesetz § 4. Essen zerkleinern, Medikamente ausgeben ist auch Arbeit und ist daher vom Gesetzgeber untersagt.

U
uhu

16.07.2008 um 14:49 Uhr

@escapadus AG ist gem. ArbZeitG verpflichtet, nach 6 Std. Arbeit dem AN 30 min. Pause zu gewähren (nicht bezahlt); in dieser Pause kann dem AN aber auch keine Arbeit (Betreuung von SB) abverlangt werden, sonst ist es ja keine Pause sondern Arbeitszeit; oberste Aufgabe des BR ist, darüber zu wachen, dass der AG zu gunsten der AN geltende Gesetze einhält; wozu AG und BR verpflichtet sind und was AN hier wollen gleicht der Quadratur des Kreises; deshalb : Gesetze durchführen!

D
David_gegen_Goliath

16.07.2008 um 15:13 Uhr

Klar das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten aber es gibt kein Gesetz, das es verbietet Pausen wie Arbeitszeiten zu bezahlen. Also: Wenn Pausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gemacht werden und diese wie Arbeitszeit bezahlt werden spricht nichts dagegen.

P
pirat

16.07.2008 um 15:23 Uhr

@David usw. dann sollten Pausen aber auch Pausen im Sinne von Erholung sein....und wenn diese Pausen dann auch noch bezahlt werden, na cool!

W
wölfchen

16.07.2008 um 16:37 Uhr

. . . ich glaube aus der Fragestellung ein Grundproblem herauszulesen, welches häufig anzutreffen ist, nämlich - dass in den Köpfen Pause = Zeit zum Essen darstellt. Daraus resultiert dann auch dieser Denkfehler - na, wenn ich nur kleine Handreichungen machen brauch und mein Essen nebenher auch noch geruhsam hinterschlingen kann, dann hatte ich ja meine Pause. Pause bedeutet aber eigentlich: Regeneration der Arbeitskraft, z.B. einen kleinen Spaziergang, oder mal ungestört 10 Minuten die Augen zumachen, natürlich auch was essen, oder, oder, oder . . .

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