Zeuge bei Krankenrückkehrergespräch mit GF - Darf der Ehemann (ist im BR ) vom BR aus gehen?
Eine Mitarbeiterin wurde zu einem Gespräch beim Geschäftsführer bestellt (Krankenrückkehrergespräch). Sie will jemand vom BR mit dabei haben. Darf der Ehemann (welcher im BR ist), vom BR aus gehen - da er ja irgendwie selbst mit betroffen ist?
Community-Antworten (10)
15.07.2008 um 16:50 Uhr
@kybi, er könnte, aber ich rate ihr davon ab......... Solche Gespräche verlassen dann gern die Plattform (Betriebsrat!) und geraten ganz schnell in private Auseinandesetzungen!
Besser ein emotional nicht beteiligtes BR-Mitglied.....
15.07.2008 um 16:58 Uhr
@kybi wäre nicht sehr klug vom Ehemann, da dieser vom GF sicher nicht als BR gesehen werden würde; besser anderes BRM, wirkt dann auch "BR-amtlicher"
15.07.2008 um 17:16 Uhr
Hallo, es währe dringend abzuraten.Vor Gericht nennt man so etwas "befangen". Der Ehemann sieht das mit ganz anderen Augen als ein neutraler Betriebsrat.
15.07.2008 um 21:20 Uhr
Eine Befangenheit im juristischen Sinn würde ich hier nicht sehen, denn der "Begleitschutz" hat ja keine Entscheidungsbefugnis. Somit kann die Kollegin durch die Parteilichkeit ihres Ehemannes keine Vorteile ziehen.
Die Frage war ja: "DARF der Ehemann... teilnehmen." Antwort schlichtweg ja. Juristisch gesehen. Ob es emotional ratsam wäre, kann man meines Erachtens nicht beurteilen, wenn man die Akteure nicht kennt.
Vielleicht fühlt sich die Kollegin viel sicherer damit, als mit einem völlig fremden BR und das wirkt sich positiv auf das Gespräch aus.
16.07.2008 um 00:04 Uhr
kybi Ist der Arbeitgeber denn überhaupt mit der Hinzuziehung eines BR Mitgliedes einverstanden? Wenn nicht, müsste man sich über die Teilnahme des Ehemannes oder eines anderen BR Mitgliedes keine Gedanken machen.
16.07.2008 um 09:00 Uhr
Hat ein Mitarbeiter nicht generell das Recht, zu solchen Gesprächen ein BR-Mitglied mitzunehmen? Zumal der GF ja auch mit seinem Personaler aufkreuzt ...
16.07.2008 um 09:29 Uhr
@kybi, er hat! :-) die Begründung - ein Personaler im Schlepptau mit der GL - ist keine, aber das weisst du sicherlich selber..... Aber im § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG steht sie. Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Es geht bei Krankenrückkehrgesprächen nicht um die Arbeitsleistung oder änlichem.
16.07.2008 um 09:33 Uhr
@kybi, naturamente...da war Hein auf dem falschen Dampfer. Die Rechtslage zu Krankenrückkehrergesprächen ist klar: Ohne den Betriebsrat läuft nix.... BAG, Beschluss vom 08.11.1994 – 1 ABR 22/94
16.07.2008 um 17:49 Uhr
@alle
Mittlerweile hatte die Kollegin das Gespräch. Ohne BR-Beistand und nicht beim GF, sondern bei der Stationsleitung (arbeitet als Krankenschwester). Richtig kurzfristig (auf die Schulter geklopft, jetzt reden wir mal...). Es wurde ihr dann die Krankheitstage vorgerechnet und ob sie nicht Teilzeit mache wolle bei soviel krank. Und auf der anderen Seite wird gejammert, dass keine Pflegekräfte da wären und auch nicht im benötigten Maße rekrutiert werden können (Aussage GF). Nur wenn ich die Erkrankungen betrachte 3 Wochen weil Fehlgeburt (inklusive Krankenhausaufenthalt) und 3 Wochen, weil 3 Zehen gebrochen waren (und dies ist der Stationsleitung beides bekannt gewesen!), kann man den Sinn der ganzen Maßnahme nicht wirklich nachvollziehen.
21.07.2009 um 15:01 Uhr
@alle
Bisher ist immer noch nicht geklärt, ob der Betriebsrat seine Zustimmung zu diesen Krankenrückkehrergesprächen gegeben hat, also sprich ob es eine BV gibt, was Bestandteil dieser BV ist, usw.
Sollte das nämlich nicht der Fall sein, so war dieses Gespräch ein Gesetzesverstoß und der BR kann und sollte tätig werden. Schließlich kann doch ein BR nicht untätig zusehen, wenn MAI unter Druck gesetzt werden.
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