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Integration Schwerbehinderter - wer bezahlt für personenbezogene Pausen?

K
Ködo
Jan 2018 bearbeitet

Das Integrationsamt hat per Bericht festgestellt, dass einem schwerbehinderten MA ein bestimmter Arbeitsplatz zuzumuten ist, allerdings nur, wenn er "personenbezogene Pausen" machen darf. Es geht darum, dass der MA nicht lange stehen kann und deshalb jede Stunde sich fünf Minuten setzen muss. Wer bezahlt also die Zeit?? AG sagt: "ich bezahle nur für Arbeit" BR sagt: "Man muss dem MA die Chance geben den Arbeitsplatz zu erhalten, deshalb wird bezahlt" Wie siehts nun aus??

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Community-Antworten (3)

U
uhu

15.07.2008 um 14:51 Uhr

@Ködo bittet das Integrationsamt um Unterstützung;

Z
zuli

16.07.2008 um 11:43 Uhr

Hallo Ködo,

in zumutbarem Rahmen ist der AG in der Pflicht, aber wie uhu schon geschrieben hat, laßt Euch vom IA helfen. Die können z. B. auf Antrag des AG den AG finanziell unterstützen, also den finanziellen Nachteil, den der AG durch die Minderleistung (mehr Pausen) hat, ausgleichen. Nachzulesen in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) §§20, 26 und 27

K
Ködo

16.07.2008 um 14:04 Uhr

Danke zuli und uhe. Habe mittlerweile mit dem Integrationsamtmenschen telefoniert. Ist genau so, wie von euch beschrieben.

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