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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Integration Schwerbehindertem von der Schwesterfirma in die Hauptfirma?

L
lilihexe
Nov 2016 bearbeitet

Ich würde gerne wissen , ob es eine gesetzliche Grundlage wissen, wenn ein Schwerbehinderter seinen Job nicht mehr ausüben kann in der Schwesterfirma , aber in der Hauptfirma gibt es Möglichkeiten zur Integration. Die Hauptfirma sagt aber, das geht uns nichts an.

Stimmt das?

7.84703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.08.2007 um 10:41 Uhr

@lilihexe In der Regel trifft die Aussage der Hauptfirma/Mutter zu.

E
enes

09.08.2007 um 14:04 Uhr

Wen es ein Unternemen ist,muss der AG schon zusehen das sein mitarbeiter integriert wird.

P
packer

09.08.2007 um 16:01 Uhr

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