W.A.F. LogoSeminare

Ausfallgebühren Arbeitsgericht (freigestellter BRV) - normale Arbeitszeit, die mein AG zu bezahlen hat?

R
Relax
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin als freigestellter BRV als Zeuge zum Arbeitsgericht geladen. Wie läuft das? Ist das nun normale Arbeitszeit, die mein AG zu bezahlen hat. Oder muss ich Ausfallgebühren vor Gericht geltend machen und hier im Geschäft unbezahlt? Wer hat Erfahrung?

5.43306

Community-Antworten (6)

U
uhu

15.07.2008 um 10:06 Uhr

@Relax freigestelltes BRM bedeutet doch freigestellt von den arbeitsvertraglichen Pflichten; du leistest quasi keine Arbeitszeit mehr, sondern nur noch Amtszeit; per BetrVG ist der AG verpflichtet dich trotzdem weiter zu bezahlen; im Rahmen deiner Freistellung hast du (Zeugen-)Aufgaben beim Arbeitsgericht; du sagst deinem AG, dass du amtsmäßig unterwegs, also außer Haus bist und gut ist; mehr geht ihn nicht an;

R
relax

15.07.2008 um 10:44 Uhr

Ja aber ich hab doch auch eine vertraglich geschuldete Arbeitszeit. @uhu. Vom Prinzip her teile ich deine Meinung. Aber ich muss aufpassen, weil mein AG ständig nen Weg sucht mir an den Karren zu fahren. Gibts da irgend ne Rechtssprechung

P
pirat

15.07.2008 um 10:47 Uhr

U
uhu

15.07.2008 um 10:59 Uhr

@Relax als freigestellter BRV schuldest du deinem AG eben keine vertragliche Arbeitszeit in der Freistellung nach § 38 BetrVG; lies mal Kommentierungen zum 38er;

R
relax

15.07.2008 um 12:28 Uhr

O.K. Danke Pirat und Uhu... Also nur beim AG abmelden und dann verschwinden... Kommt natürlich noch die Frage der Fahrkosten zum Arbeitsgericht. Muss die auch der AG übernehmen?

P
pirat

15.07.2008 um 12:56 Uhr

@relax, alle vom Gericht geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung, auch Fahrtkosten, Antragstellung bei Gericht...

Ihre Antwort