Hallo,
habe mal eine Frage zur Bezahlung bzw. Entlohnng als freigestellter Betriebsrat.
Ich bin seit kurzem freigestellter Betriebsrat, in meiner vorherigen Tätikeit habe ich auch eine Rufbereitschaft ausgeübt.
Diese Rufbereitschaft habe ich ca. 17 Jahre ausgeführt.
Diese Rufbereitschaften sind kein fester Gehaltsbestandteil und sind nur bei Ausführung bezahlt worden.
Habe ich nun Anspruch auf ein Fixum da ich als freigestellter Betriebsrat keine Rufbereischaften mehr ausübe?