Abfindung (Betriebsübergang ) - Okay oder Nicht Okay?
Meine Frau hatte ihre Kündigung bekommen zum 30.09.2008 - sie ist 10 Jahre im Betrieb beschäftigt gewesen. Jetzt kommenden Donnerstag wäre eine Gerichtsverhandlung - weil sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat. Die Kündigung war bei einem Betriebsübergang ausgesprochen worden - wegen Rationalisierungsmassnahmen! Jetzt haben die AG einen Vorschlag unterbreitet - so das sie 08.2008 und 09.2008 freigestellt wird und eine Abfindung bekommt von rund 5200 Euro. Nach Berechnungen hätte es rund 6000 Euro sein müssen.. Meine Frage ist halt - ob Chancen bei dem Gericht sind doch den überschlagenen Betrag zuerhalten oder ob man dann ganz abstürzt? Auf Wiedereinstellung wollen wir da nicht gehen - diese Firma geht das Prinzip des Mobbings sehr gut. Deswegen wäre das Angebot schon nicht schlecht. Aber da wir sowas noch nicht hatten möchte ich mich doch mal bei Euch hier vergewissern... Keine Ahnung auch wie die Dame von Verdi in den Gerichtsverhandlungen ist. Sie möchte jedenfalls bis morgen eine Entscheidung.. Vielleicht könnt ihr mir sagen was man machen kann...
Danke schon im Voraus
Community-Antworten (3)
14.07.2008 um 19:59 Uhr
Na, 6000 klingt wenig und dann ist da noch die Frage der Sperre usw. 6000 bei 10 Jahren klingt wenig. Faustformel ist zwischen 0,5 und 1 Monatsgehalt pro Jahr. Ob der Vorschlag also gut ist, muß du dann selber entscheiden. Die Frau von der Verdi ist wohl eine Anwältin, sollte die Kollegin also kein Vertrauen haben, ist das schlecht, dann besser eine "freie" Anwältin!
Meine Meinung...
14.07.2008 um 21:09 Uhr
Ob das Angebot gut oder schlecht ist, kann hier niemand beurteilen! Daher erwartest Du wohl nicht ernsthaft, dass hier die Daumen nach oben oder unten gehen...
Außerdem ist die Entscheidung doch schon längst getroffen >> "Auf Wiedereinstellung wollen wir da nicht gehen... Deswegen wäre das Angebot schon nicht schlecht."
15.07.2008 um 09:38 Uhr
@ghostwriter66 in den heutigen Zeiten ist eine Abfindung nicht mehr das, was sie mal war; Möglichkeit des Vergleichs mit dem AG vorm Gericht wäre auch z.B. xy Monate Weiterbeschäftigung bei WIDERRUFLICHER Freistellung! das würde für deine Frau bedeuten xy Monate Zeit für Jobsuche (gutes Argument beim Richter), Bezahlung der Sozialbeiträge (gerade Rente!) durch AG in voller Höhe; später keine Sperre beim ALG, falls es doch nicht klappt mit dem Job; rechnet euch doch mal die gewünschten 6T€ um auf monatliches Netto, dann könnt ihr die Zahl der Monate abschätzen; zuzüglich natürlich die Monate August und September;
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