Ahoi BR- Kollegen,
ich hätte da mal eine Frage....
Es gibt einen Beschluss/Widerspruch mit Aussenwirkung bei einer Versetzung.
MA wollte nicht versetzt werden, alter Arbeitsplatz sollte nach unserer Info weiter bestehen.
Nun teile uns die GL mit, die Vorraussetzungen hätten sich geändert. MA hätte zugestimmt, Arbeitsplatz würde wegrationalisiert.
Ich denke, in dem neuen Antrag auf Versetzung sollte der § 123 BGB unbedingt mit aufgenommen werden. Wie ist eure geschätzte Meinung?