Elternzeit für BRV - Darf sie trotzdem an den Betriebsratsitzungen teilnehmen und zusätzlich Betriebsratarbeit leisten?
Unsere Betriebsratvorsitzende ist in Elternzeit gegangen. Darf sie trotzdem an den Betriebsratsitzungen teilnehmen und zusätzlich Betriebsratarbeit leisten ? Außerdem nimmt sie die Unterlagen mit nach Hause und macht dort teilweise die Arbeit. Ist das Rechtens ?
Community-Antworten (6)
12.07.2008 um 18:31 Uhr
@Kolibri, und täglich grüsst das Murmeltier.... Suchbegriff "23890 " und andere...
12.07.2008 um 23:29 Uhr
"Darf sie trotzdem an den Betriebsratsitzungen teilnehmen und zusätzlich Betriebsratarbeit leisten ?"
Ja!
"Außerdem nimmt sie die Unterlagen mit nach Hause und macht dort teilweise die Arbeit. Ist das Rechtens ?"
Nein! Unterlagen, die für den BR bestimmt sind, haben sich in der Verfügungsgewalt des BRs zu befinden und nicht in den heimischen Gefilden einer BRV oder eines anderen BRM! Es handelt sich schließlich nicht um Privatbesitz! Und der Sitz des BRs ist noch immer am Unternehmenssitz und nicht zu Hause!
Um was für Arbeiten handelt es sich überhaupt? Wurde die BRV damit beauftragt?
13.07.2008 um 21:47 Uhr
Vielen Dank für die prompte Antwort. Bei den Unterlagen handelt es sich um Arbeitszeit und Pausenpläne, Posteingänge und personäle Angelegenheiten. Die BRV und deren Stellvertretung haben sich ein Laptop angeschafft, womit sie diese Arbeiten erledigen von zu Hause aus. Es ist von uns Mitgliedern nicht in Auftrag gegeben worden und es besteht auch kein Beschluß darüber. Wenn dieses nicht rechtens ist, was können wir machen?
13.07.2008 um 22:05 Uhr
Neuen Vorsitzenden wählen. Davor die Wahl auf Tagesordnung setzen. Steht denn jemand zur Verfügung? Die bisherige BRV bleibt im BR weil Elternzeit kein Verhinderungsgrund ist.
13.07.2008 um 22:29 Uhr
@Kolibri, wie, haben sich ein Laptob angeschafft, privat .....? Kann ja nur so sein, denn für den BR hätte es eines Beschlusses bedarft.
15.07.2008 um 17:42 Uhr
Keine chance: Neue BRV wählen. Stehen bei einem siebenköpfigen BR mit zwei/drei Mitgliedern alleine mit unserer Meinung da. Laptop ist privat gekauft. EinenComputer haben wir im BR-Büro. Der USB Stick wird dann unter drei Mitgliedern jeweils getauscht, wenn einer BR-Arbeit von zu Hause macht. Gibt es im BetrVG einen § den wir nutzen können? Wir finden nichts und sind vielleicht auch noch zu neu.
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