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1. Br.Vorsitzender redet sehr oft mit dem Betriebsl. und GL alleine - muss der kompl. BR da einschreiten?

K
Kämpfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Liebe Kollegen,

unser 1.Vorsitzender ist schon 20 Jahren Betriebsrat. Immer wieder berichtet er uns, das er von der GL. Und Betriebsl. Ins Büro gerufen wird. Dann Berichtet er uns über einige Themen die dort besprochen wurden und von einigen Themen sagt er dass er uns nicht alles sagen kann. In der letzten Ausschusssitzung sagte der 1.BR.Vorsitzende zu uns, das der Betriebsleiter ihn ins Büro Zitierte und ihn alleine Sprechen möchte. Dort bekam er zu hören das ein Mitarbeiter Ihn berichtet habe, das Betriebsgeheimnisse und Daten von Mitarbeitern an den Kollegen von Betriebsratsmitgliedern weitergegeben wurden. Namen wurden von Seitens des Betriebsleiters nicht genannt. Als wir dann darüber beraten haben und alle noch mal darauf hingewiesen wurden das wir darüber in keinster Weise reden dürfen haben wir die Sitzung beendet. Eine Woche später hatten wir wieder eine Ausschusssitzung, und prompt kam dieses Thema wieder zur Sprache. Der Betriebsleiter hatte den 1.Br Vorsitzenden wieder zu sich gerufen und ihm gesagt das ein Mitarbeiter ihm gesagt hätte, das er die Tagesordnung direkt nach der Ausschusssitzung vorgelegt bekommen hätte. Jetzt haben wir die Nase voll, wir verlangen jetzt eine Gegenüberstellung. Was meint Ihr dazu? Gehen wir richtig vor? Oder muss der Kompl. Betriebsräte da einschreiten. Vielleicht weiß von Euch ja jemand Rat wie man sich in so einer Situation verhält.

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Community-Antworten (7)

C
carrie

12.07.2008 um 14:10 Uhr

@Kämpfer Also erst mal finde ich das ganze sehr merkwürdig! Warum kann der Vorsitzende euch nicht alles erzählen? Der BRV ist lediglich das "Sprachrohr" des Betriebsrats. Er nimmt informationen entgegen und vertritt eure Beschlüsse gegenüber dem Arbeitgeber. Nichts weiter! Es gibt keine Dinge, die man nur ihm erzählt und die er dem Rest des Gremiums verheimlichen müsste. Wie kann es außerdem sein, dass Betriebsgeheimnisse, Mitarbeiterdaten und Sitzungsprotokolle in die Hände von Leuten außerhalb des Gremiums geraten und es keiner gewesen sein möchte? Irgendwas läuft da schief....

P
pirat

12.07.2008 um 15:46 Uhr

@Kämpfer, die GL hat einen gut dressierten BRV, aber das lässt sich ändern... die TOP... na, wenn schon.....von Gegenüberstellungen würde ich die Finger lassen.....ist nicht unbedingt von Erfolg gekrönt......

A
Alexa

12.07.2008 um 16:44 Uhr

Also nach meiner Erfahrung ist das eine weit verbreitete Seuche. Der BRV wird irgendwie in 4-Augen-Gespräche verstrickt und damit (indirekt) Einfluß auf die Meinungsbildung genommen. Sicher ist das hier genannte Beispiel etwas besonderes - aber schon im bekannten Trend.

M
Matze24

12.07.2008 um 17:37 Uhr

@Kämpfer, wie pirat schon andeutete, der 1. Vorsitzende kann jederzeit sein Amt abtreten bzw. abgewählt werden, ohne dass er hierdurch seinen Status als BR verliert. Vielleicht ist ja ratsam, mal einen 'Grünling' in das Amt des Vors. einzuüben, zumal Euer 1. Kollege bereits 20 Jahre im Dienst ist, was ist, wenn der mal ausfällt? Wie gesagt: Sitzung mit "Abwahl"/"Neuwahl" auf die Tagesordnung und schon geht's los... Mit kämpferischen Grüßen

U
uhu

14.07.2008 um 10:25 Uhr

@Kämpfer euer BRV ist 20 Jahre im Amt und kennt immer noch nicht seine Pflichten nach dem BetrVG??? hier scheint eine Schulung für den BRV ERFORDERLICH; fühlt der sich gebauchpinselt, wenn er vom AG in 4-Augen-Gespräche gebeten wird oder ist er wirklich so naiv? wenn ihr euch weiterhin derart mit (wahrscheinlich selbst gemachten) Gerüchten und Vorwürfen vom AG beschäftigen lasst, dann hat er ja leichtes Spiel euer Gremium zu spalten bzw. gespalten zu halten;

K
KingLear

16.07.2008 um 16:02 Uhr

Ich kann kein Problem daran sehen, dass ein BRV zum Vier-Augen-Gespräch in die GL gebeten wird. Zum einen denke ich, dass ein BRV so reif und weise sein sollte um sich seine eigene Meinung zu bilden, zum anderen sollte er solch dämlichen Sprüche wie "das kann ich Euch nicht sagen" doch unterlassen und alle Fakten preisgeben. es schadet nichts, wenn ein BRV zeitnah, mit Hintergründen und evtl. etwas weitergehend informiert ist als er das normalerweise nach gesetzlichen Bestimmung wird. So erfährt eben auch der BR mehr.

Allerdings sollte der BR es dann auch erfahren.

Dann Sollte das Gremium aber auch an den Grundsatz der nicht-öffentlichkeit bzw. Vertraulichkeit der Sitzung denken. Wenn der BRV auf die Vertraulichkeit von in der Sitzung zur Sprache gebrachten Fakten verweist, ist das nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht, wenn die Info vertraulich ist.

Vielmehr habe ich da den Eindruck, dass Ihr eurem BRV nicht vertraut, wir es hier also mit einem internen Problem des Gremiums zu tun haben. Vielleicht solltet Ihr hier das Problem angreifen...

K
KingLear

16.07.2008 um 16:05 Uhr

P.S.: Natürlich sollte Euer BRV nicht doof sein und sich einwickeln lassen oder aber irgendwelche blauäugigen Zusagen machen oder gar eine andere, schon gebildete Meinung als die des Betriebsrates kundtun.

Grüße

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