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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Streichung von außertarifl. Leistungszulage?

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Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, habe mal wieder eine Frage. Folgende Situation: Bei uns erhalten einige MA eine freiwillige außertarifliche Zulage. Diese bewegt sich zwischen 10 € und ca. 250 €. Bei jeder Lohn-und Gehaltserhöhung steht dabei, dass dieser Betrag zu jeder Zeit wieder gekürzt, oder kompl. gestrichen werden kann. Nun soll diese Zulage auf die kommende Gehaltserhöhung angerechnet werden, bzw. kompl. gestrichen werden. Nun meine Frage. Kann dies von heute auf morgen passieren, oder muß das rechtzeitig vorher angekündigt werden? Und ist das nicht auch mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (2)

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Wichtelmaennchen

11.06.2007 um 17:33 Uhr

Hallo, hier kommt es auf den Wortlauf drauf an, bei uns gibt es sollche Regelungen auch mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn bei euren Vereinbarungen keine Frist steht, dann, na ja dann denke ich...das er das von heute auf morgen streichen kann. Mitbestimmung ist das in meinen Augen nicht, da ja jeder AG individuell Unterschrieben hat... Viele Grüße PS bin auf andere Meinungen gespannt.

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Dummi

11.06.2007 um 18:09 Uhr

@Hetti Das kommt darauf an, für welchen Zweck diese Zulage gezahlt wird.Wenn sie einen anderen Zweck verfolgt als die vorweckgenommene Erhöhung des Tariflohns, ist eine Anrechnung bei einer Tariferhöhung nicht möglich. Auch ist wichtig ob der AG dem AN diese Zulage vertraglich als selbst. Entgeltbestandteil zugesagt hat. Dann ist die Anrechnung individualrechtlich möglich. Es besteht aber, unter best. Voraussetzungen, ein MBR nach §87 BetrVG. Lies doch mal den Kommentar im Fitting. "Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen" Gruss

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